Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Ergebnis der Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2018/2021 vom 21. Mai 2017 \ 2. Wahlgang Gemeinderat Bözen (1 Sitz) \ Wahlbeschwerden \ Projektauflage \ Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung \ Kehrichtabfuhr an Auffahrt \ Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes
Ergebnis der Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2018/2021 vom 21. Mai 2017
Gemeinderat
Als Mitglied des Gemeinderates sind gewählt:
- Schmid Robert (bisher)
- Steinhardt Markus (bisher)
- Frey Roger (bisher)
- Joss Marc (neu)
Gemeindeammann
Als Gemeindeammann ist gewählt:
Vizeammann
Als Vizeammann ist gewählt:
Finanzkommission
Als Mitglied der Finanzkommission ist gewählt:
Durch die bereits erfolgten stillen Wahlen von Herrn Reto Käser und Herrn Thomas Erb ist die Finanzkommission Bözen für die Amtsperiode 2018/2021 komplett.
2. Wahlgang Gemeinderat Bözen (1 Sitz)
Es konnten im 1. Wahlgang nicht alle Sitze besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 24. September 2017 ein 2. Wahlgang für ein Mitglied des Gemeinderates Bözen statt.
Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 31. Mai 2017, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden und steht auf der Homepage www.verwaltung3plus.ch zum Herunterladen bereit.
Wahlbeschwerden
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
WAHLBÜRO Bözen
Projektauflage
Gemeinde: Bözen IO/AO
- Bauprojekt: Strassenlärm-Sanierungsprojekt K 116 und K 460 bestehend aus zwei Teilprojekten:
- Gewährung von Erleichterungen bei 16 Liegenschaften und 2 unüberbauten, erschlossenen Parzellen
- Einbau bzw. Rückerstattung von Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter) bei 9 Liegenschaften
Das Strassenlärmsanierungsprojekt mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegt gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 31 Tagen, vom 29. Mai bis 28. Juni 2017, in der Gemeindeverwaltung Bözen öffentlich auf und ist während der Öffnungszeiten einsehbar.
Es wird die folgende Orientierung durchgeführt:
- Datum/Zeit: Dienstag, 30. Mai 2017 / 19.00 Uhr
- Ort: Gemeindesaal Bözen
Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Lärmsanierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.
Aarau, 12. April 2017
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Tiefbau / Sektion Lärmsanierung
Gemeinde Bözen
Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung -
Zusammenschlussabklärungen für die Einwohnergemeinden
Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen
Anlässlich der Sommer-Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern je ein Verpflichtungskredit für Zusammenschlussabklärungen für die Einwohnergemeinden BEEH unterbreitet.
Im Sinne einer Vorinformation zu den jeweiligen Gemeindeversammlungs-Traktanden werden die Bevölkerung und alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, welche wie folgt stattfinden wird:
- Datum: Donnerstag, 08. Juni 2017
- Zeit: 20.00 Uhr
- Ort: Gemeindesaal Bözen
Aufgrund der beschränkten Parkmöglichkeit rund ums Gemeindehaus Bözen werden die Teilnehmer der Informationsveranstaltung gebeten, die Parkplätze bei der Kirche Bözen zu benützen und im besten Fall Fahrgemeinschaften zu bilden oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Die Gemeinderäte BEEH freuen sich auf eine rege Beteiligung an der Informationsveranstaltung.
Gemeinderäte Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen
Kehrichtabfuhr an Auffahrt
Am Donnerstag, 25. Mai 2017 an Auffahrt findet in den Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen keine Abfuhr statt. Die Abfuhr fällt ersatzlos aus.
Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes
Die Verwaltung 3plus und das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben infolge Auffahrt vom Donnerstag, 25. Mai 2017 bis Freitag, 26. Mai 2017 geschlossen.
Für dringende Fälle ist ein Pikettdienst (062 865 35 85) organisiert.
Gemeinde Bözen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»