Basel-Landschaft - Freitag, 27. Februar 2009 01:16
Ausstandspflicht von Regierungsrat Jörg Krähenbühl
Von: Medienmitteilung BL
Im Hinblick auf die Umgestaltung des Dorfzentrums Reinach hat der Regierungsrat am 4. Februar 2009 entschieden, dass der motorisierte Verkehr und der Fahrradverkehr bei wartendem Tram an der Tramhaltestelle Reinach-Dorf wie bisher mit einer Lichtsignalanlage aufgehalten werden soll (sogenannte Zeitinsel mit Lichtsignalanlage). Für den Regierungsrat war entscheidend, wie den Sicherheitsbedürfnissen der Fussgängerinnen und Fussgänger (Trampassagiere), der Velofahrenden und der Motorfahrzeuglenkenden insgesamt am besten Rechnung getragen werden kann.
In den letzten Tagen sind nun in den Medien Vorwürfe erhoben worden, Regierungsrat Jörg Krähenbühl habe sich bei der Vorbereitung des Geschäftes einer krassen Verletzung seiner Ausstandspflicht schuldig gemacht und damit den Entscheid der Regierung im Sinne seiner persönlichen Interessen beeinflusst.
Die Regierung weist diesen Vorwurf zurück und nimmt zur Angelegenheit wie folgt Stellung:
Ende Januar 2008 beschloss die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) aus Gründen der Sicherheit für die Velofahrenden, in Reinach - wie bis auf weiteres im ganzen Kanton Basel-Landschaft - keine Kap-Haltestelle zu realisieren. Dieser Beschluss missfiel der Gemeinde Reinach. Am 4. März 2008 fand darum im Gemeindehaus Reinach eine gemeinsame Sitzung des Gemeinderates Reinach mit Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Vorsteher der BUD, und Urs Roth, Leiter Tiefbauamt-Verkehr, statt. Jörg Krähenbühl teilte dem Gemeinderat mit, dass er sich per sofort vom Projekt zurückziehe und die Projektleitung seiner Stellvertreterin Sabine Pegoraro übertrage.
Tags darauf, am 5. März 2008, wurde dieser Entscheid publiziert, die Federführung für das Geschäft "Umgestaltung Tramhaltestelle Reinach-Dorf" aufgrund einer möglichen Befangenheit von Regierungsrat Jörg Krähenbühl von der BUD an die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (heute: Sicherheitsdirektion, SID) zu übertragen.
Die SID entschied Ende März 2008, die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) mit der Ausarbeitung eines Gutachtens zu den vorliegenden Varianten für die Tramhaltestelle Reinach-Dorf zu beauftragen. Das Gutachten sollte die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten darstellen und gestützt darauf Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben. Die BUD und die Gemeinde Reinach wurden eingeladen, ihre Anliegen bei der Formulierung des konkreten Auftrages an die bfu einzubringen.
Zur Vorbereitung des Gutachtens und insbesondere zur Festlegung der Grundlagen für das Gutachten führte die Sicherheitsdirektion am 7. Mai 2008 einen Augenschein "vor Ort" in Reinach durch. Teilnehmende waren Vertretungen der Gemeinde Reinach, der bfu, der BUD und der Sicherheitsdirektion. Jörg Krähenbühl nahm an diesem Augenschein nicht teil.
In der Folge erstellte die bfu das Gutachten in drei Etappen. Zwei Entwürfe - derjenige vom Juli 2008 und derjenige vom Oktober 2008 - wurden der Gemeinde Reinach und der BUD zur Stellungnahme zugestellt.
Im ersten Entwurf vom Juli 2008 wird von der bfu ausgeführt, dass alle untersuchten Varianten Vor- und Nachteile haben. Die bfu empfiehlt dann in den Schlussfolgerungen: "Gestützt auf unsere Ausführungen sollte die Kaphaltestelle als Haltestellentyp weiterverfolgt werden."
Die Gemeinde Reinach nahm zu diesem Entwurf gegenüber der Sicherheitsdirektion am 22. Juli Stellung, die BUD am 8. August. Die BUD schickte eine Kopie ihrer Stellungnahme an die Gemeinde Reinach.
Aufgrund dieser Eingaben überarbeitete die bfu den Entwurf und kam in der Version vom Oktober zu folgendem Schluss: "Der Variantenvergleich und die gemachten Ausführungen zeigen klar, dass die Kaphaltestelle (Variante 6) bzw. die Haltestelle am Fahrbahnrand (Variante 7) sowie die Zeitinsel mit Lichtsignalanlage (Variante 1) aus unserer Sicht zu empfehlen sind. Die Verkehrssicherheit dieser Varianten könnte mit den erwähnten Optimierungsmöglichkeiten noch verbessert werden. (…) Gestützt auf die gemachten Ausführungen kann nicht eindeutig gesagt werden welche Variante nun realisiert werden sollte. Es können aber einige Varianten eindeutig ausgeschlossen werden…"
Zur Klärung einiger weniger verbliebener Detailfragen lud Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro den Vorsteher der BUD, Regierungsrat Jörg Krähenbühl, auf den 1. Dezember zu einer Besprechung zusammen mit der BFU ein. Der Beizug von Regierungsrat Krähenbühl erfolgte in seiner Eigenschaft als für den Hoch- und Tiefbau verantwortlichen Regierungsrat und im Wissen darum, dass die BUD der Variante Zeitinsel den Vorzug gibt. Die Sicherheitsdirektion hielt es für unverzichtbar, Regierungsrat Krähenbühl als Chef der zuständigen Fachdirektion zu befragen. Indem er der Einladung der SID zur Besprechungsteilnahme nachkam, verletzte Regierungsrat Krähenbühl nach Auffassung der SID die Ausstandspflicht nicht. Die Ausstandspflicht der Kantonsverfassung könne nicht dazu führen, dass Regierungsräte nicht zu Sachverhalten angehört werden dürfen, die den Geschäftsbereich ihrer Direktion betreffen.
Als betroffene "Partei" waren die BUD und der Gemeinderat Reinach in die Erarbeitung des verkehrstechnischen Gutachtens der BFU einbezogen. Bei der Vorbereitung, bei der Antragstellung und beim Entscheid des Regierungsrats über die Tramhaltestelle Reinach-Dorf war Regierungsrat Jörg Krähenbühl nicht beteiligt.
Der in den Medien erhobene Vorwurf, die bfu habe ihre Empfehlung nach diesem Treffen um zwei Varianten erweitert, ist falsch. Die bfu hat bereits im Entwurf vom Oktober drei Varianten zur Weiterentwicklung empfohlen. Die Sitzung vom 1. Dezember hat an der Gesamtbeurteilung der bfu nichts geändert.
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