Konsumentenschutz versus VW und AMAG
Von: mm/f24.ch
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) forciert jetzt die Entschädigung von Betroffenen des Abgasskandals. Mit einem neuartigen Klagekonzept will sie für die Fahrzeughalter in der Schweiz ein Urteil erwirken und reichte am Donnerstag in einem ersten Schritt in Zürich eine Verbandsklage gegen Volkswagen und AMAG ein. Die Richter stellen bei diesem Verfahren fest, ob Volkswagen/AMAG mit den Abgasmanipulationen die Autokäufer irregeführt und damit Schweizer Recht verletzt haben. Zudem sind seit Donnerstag auf der Konsumentenschutz-Website Anmeldeformulare online, mit denen sich die betroffenen FahrzeughalterInnen dem Klageprojekt anschliessen können. Für die FahrzeughalterInnen bestehen gemäss der Klägerin dabei kein Kostenrisiko. Die darin geforderte Entschädigung bewegt sich zwischen 3’000 und 7’000 Franken.
Für den Volkswagen-Konzern und die Schweizer Generalimporteurin AMAG seien mit dem Software-Update der Abgasskandal nicht erledigt da die vom „Abgasbetrug“ betroffenen Autos durch die Manipulationen an Wert verloren hätten. „Die Halterinnen und Halter hatten für ein angeblich umweltfreundliches Auto zu viel Geld ausgegeben und erzielen zudem auf dem Occasionsmarkt viel weniger Erlös als vergleichbare, nicht vom Skandal betroffene Autos“, gibt sich der Konsumentenschutz überzeugt und verlangt daher für die betroffenen Kunden in der Schweiz nun Schadensersatz.
Konsumentenschutz lanciert Klageprojekt
Wie auch im übrigen Europa gibt es in der Schweiz das Instrument der Sammelklage nicht. Das Kostenrisiko bei einer Einzelklage hingegen ist unverhältnismässig gross, weshalb die meisten Konsumenten darauf verzichten. Der Konsumentenschutz hat in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten ein eigenes Klagekonzept entwickelt, bei dem er verschiedene Rechtsinstrumente kombiniert.
Als erste Massnahme soll mit der eingereichten Verbandsklage festgestellt werden, ob Volkswagen/AMAG ihre Kunden widerrechtlich täuschten (Art. 10 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG). Geschäftsleiterin Sara Stalder: «Mit der Verbandsklage lassen wir einen Schweizer Richter prüfen, ob Volkwagen mit den Abgas-Manipulationen schweizerisches Recht verletzt hat.» Die richterliche Beurteilung bildet die Basis für das darauf folgende Schadenersatz-Verfahren.
Konsumentenschutz will für Betroffene Schaden von 3’000 – 7’000 Franken einklagen
In einem zweiten Schritt verklagt der Konsumentenschutz Volkswagen/AMAG für die betroffenen FahrzeughalterInnen auf Schadenersatz. Der Konsumentenschutz geht davon aus, dass der Kunde durchschnittlich 15% des Kaufpreises zu viel bezahlt hat, also einem Schaden je nach Höhe des Kaufpreises von zwischen 3’000 und 7’000 Franken. Das gilt auch für Wagen mit Leasingverträgen.
Laut SKS sollen Betroffene mit Rechtsschutzversicherung ihre Ansprüche bei ihrer Versicherung jetzt anmelden. Für alle anderen will der Konsumentenschutz das Prozessrisiko durch Unterstützung eines Prozessfinanzierers übernehmen. Sara Stalder: «Unseres Erachtens ist dieses Klageprojekt für die betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter in der Schweiz die einzige reelle Chance, irgendwann den Schaden ersetzt zu bekommen, den ihnen der Volkswagen-Konzern durch seine masslose Profitgier zugefügt hat.»
Verjährung droht: Anmeldung als Kläger bis Mitte November möglich
Rund 2’000 Personen haben diesen Sommer Interesse bekundet, an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Der freiwillige Verjährungsverzicht von Volkswagen läuft Ende 2017 aus. Die Klagen auf Entschädigung sollen daher noch dieses Jahr eingereicht werden. Ab Januar 2018 beginnen die Ansprüche der betroffenen Halterinnen und Halter zu verjähren. Wer also seine Chance auf Entschädigung wahren möchte, sollte sich jetzt definitiv als Kläger anmelden, damit der Konsumentenschutz die Verjährung unterbrechen kann.
Sowohl geschädigte Konsumentinnen und Konsumenten, als auch durch ihre Wagenflotte betroffene kleine und mittlere Unternehmen können sich ab sofort auf der Konsumentenschutz-Website anmelden.
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