In den Strafverfahren betreffend die ASE Investment AG (ASE) haben zwei der drei Beschuldigten beim Aargauer Obergericht Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 15. Dezember 2016 und 31. März 2017 erklärt. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Geschäftsführer der ASE sowie um den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der ASE. Der ehemalige ASE-Kundenberater der Basler Kantonalbank verzichtete auf eine Anfechtung des bezirksgerichtlichen Urteils (bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten).
Das Verfahren wird gemäss den Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung weitergeführt. Im nächsten Schritt erhalten die Kantonale Staatsanwaltschaft und die Privatkläger Gelegenheit, Anschlussberufung zu erklären. Weitere Informationen zum Verfahren erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte den ehemaligen ASE-Geschäftsführer Martin S. wegen gewerbsmässigen Betrugs in Höhe von 170 Mio. Franken, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Unterdrückung von Urkunden, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Falschbeurkundung, qualifizierter Geldwäscherei und Misswirtschaft zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 30.00 Franken (10‘800 Franken).
Der ehemalige Verwaltungsratspräsident der ASE wurde der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Misswirtschaft schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 160.00 Franken (38‘400 Franken) bestraft.
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