Das Parlament hat im Herbst 2015 das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) verabschiedet. Das dagegen gerichtete Referendum wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 abgelehnt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2017 das zum neuen Nachrichtendienstgesetz gehörige Verordnungsrecht in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. April 2017.
Die Inkraftsetzung des Nachrichtendienstgesetzes bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Dazu sind zwei neue Verordnungen vorgesehen: Einerseits die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), anderseits die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB).
Die VIS-NDB ist in erster Linie technischer Natur und regelt Betrieb, Inhalt und Nutzung der Informations- und Speichersysteme des NDB. Alles übrige wird in der NDV geregelt, soweit das Gesetz der Präzisierung bedarf.
Die Kantone leisten wesentliche Beiträge beim Vollzug des Gesetzes und sind auch durch Teile der Ausführungsbestimmungen direkt betroffen. Deshalb wurde das VBS beauftragt, bei den Kantonen und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses dauert bis zum 16. April 2017.
Nicht Gegenstand der Vernehmlassung bilden die Organisation und Befugnisse der Unabhängigen Aufsichtsbehörde und der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und die Kabelaufklärung, die in einer separaten Verordnung geregelt werden sollen.
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