Die jährliche Mindestzahl der FlaM-Kontrollen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird von 27‘000 auf 35‘000 erhöht. Der Bundesrat hat am 23. August 2017 eine Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) beschlossen. Die Erhöhung der Kontrollvorgaben trägt der heutigen Situation Rechnung. Die aktuell geltende Mindestzahl wird in der Realität bereits übertroffen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Am 1. Januar 2010 wurde in der EntsV erstmals eine verbindliche Mindestzahl von Kontrollen festgelegt. Gleichzeitig wurden die Kontrollzahlen um zwanzig Prozent auf 27’000 Kontrollen pro Jahr erhöht. Am 23. August 2017 beschloss der Bundesrat nun, die Mindestzahl auf 35‘000 zu erhöhen und damit die aktuelle Situation einzubeziehen.
Gemäss dem jährlichen Bericht des SECO über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) wurden 2016 total 32‘000 Kontrollen durchgeführt, dazu kommen rund 10‘000 Kontrollen im Rahmen des ordentlichen GAV-Vollzugs der Paritätischen Kommissionen – die Kontrolle von Schweizer Arbeitgebern auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Gleichzeitig wird mit der Erhöhung der Kontrollvorgaben auch der seit 2010 gestiegenen Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalter sowie Grenzgängerinnen und Grenzgängern Rechnung getragen. Während im Jahr 2010 total 147‘116 meldepflichtige Kurzaufenthalter verzeichnet wurden, waren es im Jahr 2016 bereits 237‘850 Meldepflichtige. Im selben Zeitraum ist auch die Beschäftigung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern von 231‘000 im Jahr 2010 auf 313‘000 im Jahr 2016 gestiegen.
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