Der Bundesrat hat bereits mehrmals angekündigt, dass er nach Abschluss des Projekts "Lohngleichheitsdialog" prüfen wird, ob und allenfalls welche staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der in der Bundesverfassung verankerten Lohngleichheit notwendig sind. Es zeichnet sich nun ab, dass der "Lohngleichheitsdialog" sein Ziel nicht erreicht: Bis Ende Februar 2014 sollten 100 Unternehmen am Projekt teilnehmen, 42 waren es bis Anfang Dezember.
Damit die Arbeiten, die nach Abschluss des Projekts anstehen, rasch vorangebracht werden können, hat das Bundesamt für Justiz zusammen mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Anfang 2013 zwei Studien in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Bei der ersten Studie handelt es sich um ein Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR) über die staatlichen Massnahmen im Bereich der Lohndiskriminierung in 14 ausgewählten Staaten.
In der zweiten Studie analysierte die Forschungsgemeinschaft Interface/Universität Bern, welche staatlichen Durchsetzungsmechanismen in der Schweiz bereits in anderen Bereichen existieren und ob diese auch für die Durchsetzung der Lohngleichheit geeignet wären.
Zusätzlich wurden drei ausländische Modelle mit staatlichen Durchsetzungsinstrumenten im Bereich Lohngleichheit näher unter die Lupe genommen. Gestützt auf diese Erkenntnisse formulierte die Forschungsgemeinschaft in ihrer Studie Empfehlungen für eine mögliche staatliche Regelung.
Bis im Sommer 2014 werden zudem die Ergebnisse der Evaluation des Projekts "Lohngleichheitsdialog" vorliegen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und der beiden Studien wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen in Sachen Bekämpfung der Lohndiskriminierung entscheiden.
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