Regierungsrat braucht mehr Geld
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die zweite Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite. Mit der Sammelvorlage werden fünf neue Verpflichtungskredite und ein Zusatzkredit beantragt sowie vier Nachtragskredite für das Budget 2016 über gesamthaft 24,7 Millionen Franken.
Mit der zweiten Sammelvorlage werden dem Grossen Rat fünf Verpflichtungskredite beantragt:
- Infolge der Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches sind die Kantone verpflichtet, ab 2018 den elektronisch überwachten Vollzug einzuführen (Electronic Monitoring). Für die fristgerechte Umsetzung soll das System des Kantons Zürich übernommen werden. Daraus erfolgen ein einmaliger Aufwand von 1,1 Millionen Franken und ein jährlicher Aufwand von Fr. 200'000.-.
- Für das geplante obligatorische Case Management (CM) für Lehrpersonen und Verwaltungsangestellte wird ein Verpflichtungskredit über 4,2 Millionen Franken beantragt.
- Im Bereich Gesundheitsversorgung soll eine neue IT-Lösung "Data-Warehouse" eingeführt werden, mit der die Qualität der von den Spitälern gelieferten Daten verbessert und ein effizienteres Kosten- und Leistungscontrolling ermöglicht wird. Für die Implementierung sind ein einmaliger Aufwand von 1,5 Millionen Franken und ein wiederkehrender Aufwand von Fr. 150'000.- vorgesehen.
- Das Hausarztmentoring an den Kantonsspitälern Aarau und Baden soll verstetigt werden. Dafür fällt ab dem Jahr 2017 ein wiederkehrender Aufwand von Fr. 200'000.- an.
- Für die Sanierung des Kommandopostens in Liebegg wird ein Verpflichtungskredit von 3,9 Millionen Franken, mit einem Nettoaufwand für den Kanton von 1,7 Millionen Franken, beantragt.
Für Meliorationsarbeiten in Sins ist die Bewilligung eines Zusatzkredits erforderlich.
Nachtragskredite von 24,7 Millionen Franken
Für den Aufgabenbereich 'Gesundheitsversorgung' wird dem Grossen Rat für einen absehbaren Mehraufwand in der Spitalfinanzierung ein Nachtragskredit über gesamthaft 20,2 Millionen Franken beantragt.
Dabei ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von zehn Millionen Franken für die Krankenkassenausstände bei den Prämienverbilligungen sowie ein Mehrertrag von 10,3 Millionen Franken aus der Rückabwicklung von Tarifdifferenzen berücksichtigt.
Als Folge der Rückabwicklung der Spitaltarife reduziert sich der Zuschlag auf die Gemeindebeiträge an den Personalaufwand der Volksschule gemäss dem Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung. Für die Rückerstattung der zu hoch abgerechneten Zuschläge 2014/15 und den Minderertrag für das Jahr 2016 ist deshalb für den Aufgabenbereich 310 'Volksschule' ein Nachtragskredit über 4,5 Millionen Franken erforderlich.
Nachtragskredite mit Kompensation werden in den Aufgabenbereichen 'Betreuung Asylsuchende' für Umbaumassnahmen des Werkhofs Frick und 'Register und Personenstand' für Vermessungsarbeiten beantragt.
Erwartetes Defizit in der Jahresrechnung 2016
Das Budget 2016 wird durch die bereits beschlossenen Nachtragskredite im Umfang von 21,9 Millionen Franken und unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Grossen Rat um weitere 24,7 Millionen Franken belastet. Das ergibt eine Verschlechterung im Globalbudget von 46,6 Millionen Franken.
Beim leistungsunabhängigen Aufwand und Ertrag (LUAE) ist zudem ein hoher Minderertrag bei den Steuern für juristische Personen zu erwarten. Zudem kann aufgrund des Rechnungsergebnisses 2015 der für 2016 budgetierte Ertrag aus der Ausgleichsreserve nicht realisiert werden.
Diese hohen Budgetverschlechterungen werden durch die nicht budgetierte Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank, die höhere Ausschüttung der Aargauischen Kantonalbank und die erfahrungsgemäss kleineren Budgetunterschreitungen, insbesondere in der Investitionsrechnung, nur teilweise kompensiert.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zur Entwicklung der Rechnung 2016 erwartet der Regierungsrat ein Defizit in der Grössenordnung von rund sechzig Millionen Franken. Die Abtragung des entsprechenden Fehlbetrags ist im AFP 2017–2020 berücksichtigt.
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