Aargauer Regierung hält an Grundbuchtarifen fest
Von: mm/f24.ch
Mit einer Motion verlangte die SVP-Fraktion den Verzicht auf die Besteuerung von grundbuchlichen Vorgängen wie Eigentumsübertragungen an Liegenschaften und Errichtungen von Schuldbriefen. Dem Kanton Aargau würden dadurch jährlich rund 36 Millionen Franken Einnahmen entfallen. Der Regierungsrat legt die Botschaft mit der notwendigen Gesetzesänderung zur Umsetzung der Motion vor und beantragt dem Grossen Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die SVP-Fraktion verlangte in einer Motion vom 16. März 2010, dass anstelle der Grundbuchabgaben, welche unter anderem für Handänderungen an Liegenschaften und bei der Errichtung von Schuldbriefen einen Steueranteil enthalten, nur noch kostendeckende Gebühren erhoben werden. Die Motion wurde vom Grossen Rat gegen den Antrag des Regierungsrats überwiesen. Mit der nun vorliegenden Botschaft zur 1. Beratung der Gesetzesänderung erfüllt der Regierungsrat den entsprechenden Gesetzgebungsauftrag des Grossen Rats.
Für den Staatshaushalt nicht verkraftbar
Da die Umsetzung der Motion der SVP-Fraktion zu einem Einnahmenausfall von jährlich rund 36 Millionen Franken führen würde, beantragt der Regierungsrat auf die Gesetzesänderung nicht einzutreten.
Ein Wegfall dieser Einnahmen im Umfang von rund 1,9 Steuerprozenten sei in der heutigen finanziellen Lage des Kantons und den kurz- und mittelfristigen Aussichten nicht zu verkraften. Bereits im Rahmen der Leistungsanalyse des Kantons würden grosse Einsparungen vorgenommen.
Hinzu kämen zusätzliche Ertragsminderungen wie beispielsweise die fehlende Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Damit fehlten dem Kanton in allen Bereichen wesentliche Mittel für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, begründet er Regierungsrat seinen Entscheid.
Sollte die Abschaffung des Steueranteils der Grundbuchabgaben durch den Gesetzgeber beschlossen werden, würde dies ohne generelle Steuererhöhungen zulasten der Allgemeinheit zu einem weiteren Abbau von Leistungen in den Kernbereichen der kantonalen Aufgaben oder zu einem Defizit in der Rechnung führen, prognostiziert der Regierungsrat.
Es sei nicht zu verantworten, auf eine wichtige Einnahmenquelle für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu verzichten. Im interkantonalen Vergleich sei die Belastung durch die Grundbuchabgaben im Kanton Aargau tief.
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