Aargau lanciert papierlosen Behördenverkehr
Von: mm/f24.ch
Gestern, 25. September 2015 ging die Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) in die Anhörung. Gemäss Entwurf werden die Formvorschriften für den elektronischen Verkehr mit Behörden in erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren teilweise gelockert.
Anfangs 2017 wird im Kanton Aargau in drei Pilotgemeinden der elektronische Baubewilligungsprozess (EBP) eingeführt. Damit soll das vorwiegend papierlose Baubewilligungsverfahren ermöglicht werden.
Im Rahmen dieser Einführung sollen für das erstinstanzliche Verfahren vor Verwaltungsbehörden die Formvorschriften für den elektronischen Verkehr teilweise gelockert werden. Dies, weil die aktuellen Formvorschriften für Private eine zu hohe Hürde für die Benützung des elektronischen Wegs bilden. Das Ziel ist, das Baubewilligungsverfahren transparenter zu machen, dank der elektronischen Abwicklung zu beschleunigen und den Zugang von Privaten zur Behörde zu erleichtern.
Konkret soll das Schriftformerfordernis bei der Einreichung eines Baugesuchs sowie bezüglich weiterer Eingaben vor der ersten Verwaltungsinstanz gelockert werden. Künftig soll es genügen, wenn eine mit Originalunterschriften versehene Dokumentenliste eingescannt und elektronisch übermittelt wird.
Von der Lockerung der Formvorschriften ausgenommen sind namentlich Einwendungen. Diese haben weiterhin handschriftlich unterschrieben auf dem Postweg zu erfolgen. Bei Einwendungen ist die elektronische Übermittlung nur nach den Bestimmungen der Verordnung über die elektronische Übermittlung in Verfahren vor Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden (ÜbermittlungsV) möglich.
Den Anstoss der vorliegenden Revision bildet die Einführung des elektronischen Baubewilligungsprozesses. Die Bestimmungen im Gesetz sollen aber so formuliert werden, dass der vereinfachte elektronische Weg grundsätzlich für alle erstinstanzlichen Verfahren genutzt werden kann.
Der Gesetzesentwurf für die Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) sowie die Erläuterungen dazu sind im Internet veröffentlicht. Die öffentliche Anhörung dauert vom 25. September bis 21. November 2015.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»