Aargauer Regierung präsentiert ausgeglichenes Budget
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017–2020 mit einem ausgeglichenen Budget 2017. Er will den Aargauer Staatshaushalt nachhaltig sanieren. Das Sanierungskonzept AFP 2017–2020 weist drei Phasen auf: Für den Budgetausgleich 2017 sind Sanierungs-, Finanz- und Budgetmassnahmen im Umfang von 126 Millionen Franken vorgesehen (Phase 1). In der Phase 2 findet im kommenden November eine Anhörung zu den Sanierungsmassnahmen 2018 statt, die Gesetzesänderungen bedingen und ab 2018 wirksam werden sollen. Im Frühling 2017 wird der Regierungsrat im Rahmen des Sanierungskonzepts AFP 2017–2020 eine aktualisierte finanz- und aufgabenpolitische Gesamtsicht präsentieren (Phase 3).
Regierungsrat Roland Brogli
Der Regierungsrat hatte aufgrund der sich vor drei Jahren verschlechternden Wirtschafts- und Finanzlage frühzeitig finanz- und aufgabenpolitische Weichenstellungen vorgenommen: Mit der Leistungsanalyse 2015 und den Entlastungsmassnahmen 2016 wurden in den letzten Jahren vor allem Massnahmen auf der Ausgabenseite und im Personalbereich im Umfang von rund 200 Millionen Franken erarbeitet und bereits weitgehend umgesetzt; unter anderem wurde der Stellenetat der Kantonsverwaltung und der Schule Aargau gegenüber dem ausgewiesenen Stellenbedarf erheblich reduziert. Als Qualitätsmerkmal kann jedoch letzteres durchaus angezeifelt werden.
Die Anstrengungen der letzten Jahre genügen laut Regierungsrat aber nicht, um die negativen Entwicklungen seit dem letzten AFP bewältigen zu können. Beispiele seien die negative Teuerung und das aufgrund der Frankenstärke (Euroschwäche) schwache reale Wachstum des Bruttoinlandprodukts. Bei vielen Aargauer Unternehmen sinken die Gewinne und dadurch die Steuerzahlungen. Deshalb sah sich der Regierungsrat veranlasst die Steuerprognosen gegenüber dem letztjährigen AFP um je nach Jahr zwischen 50 und 80 Millionen Franken nach unten anzupassen.
Auch zeigt die Hochrechnung für den Jahresabschluss 2016 ein Defizit in der Grösse von 60 Millionen Franken. Damit wird die Ausgleichsreserve aufgebraucht. Gemäss Schuldenbremse muss dieses Defizit in den Jahren ab 2018 abgetragen werden. Gleichzeitig seien in mehreren Aufgabenbereichen schwer beeinflussbare Zusatzbelastungen zu bewältigen. Dazu gehören laut Regierungsrat beispielsweise die Spitalfinanzierung, die Ergänzungsleistungen oder der Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW).
Sie verzeichnen gegenüber dem AFP 2016–2019 Mehraufwände von jährlich gesamthaft 60 bis 90 Millionen Franken, was 3,0 bis 5,0 Steuerprozenten entspricht. Ein Teil dieser Mehrausgaben ist auf das starke Bevölkerungswachstum im Kanton Aargau zurückzuführen.
Massnahmen von 130 Millionen Franken für den Budgetausgleich 2017
"Wir sind mit einer ungewöhnlich anspruchsvollen Konstellation konfrontiert", erklärt Regierungsrat Roland Brogli, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) die finanz- und aufgabenpolitischen Herausforderungen für den Kanton Aargau, "es geht nicht darum, lediglich eine kurzfristige konjunkturelle Delle auszubeulen, wir haben ein längerfristig strukturelles Problem, das nun nachhaltig gelöst werden muss."
Die Sanierung des Aargauer Staatshaushalts erfolgt nach einem Konzept, welches die ganze AFP-Periode 2017–2020 umfasst. Im Rahmen der Phase 1 hat der Regierungsrat für den Budgetausgleich 2017 zahlreiche Massnahmen im Umfang von rund 126 Millionen Franken beschlossen: Mit kleineren Budgetmassnahmen wurden Verbesserungen von knapp 27 Millionen Franken erzielt; mit den Sanierungsmassnahmen 2017 sind Verbesserungen auf der Ausgabenseite und im Personalbereich von 60 Millionen Franken vorgesehen; weiter werden Finanz- und Steuermassnahmen von 40 Millionen Franken beantragt. Mit diesen Massnahmen kann das strukturelle Defizit für das Jahr 2017 beseitigt werden.
Aargauer Staatshaushalt nachhaltig sanieren
In der Phase 2 des Sanierungskonzepts AFP 2017–2020 sind für den Ausgleich des Jahres 2018 Sanierungsmassnahmen 2018 vorgesehen. Diese Massnahmen sind in Arbeit und bedingen insbesondere auch Gesetzesänderungen. Die Anhörung ist auf November 2016 geplant.
Roland Brogli weist daraufhin, dass es im AFP finanzpolitische Unsicherheiten und Risiken gebe. Dazu gehören: Wirtschaftsprognose mit Steuerentwicklung, Flüchtlingswesen, Spitalfinanzierung, Beteiligungserträge, Lohnklagen bei den Lehrpersonen, Unternehmenssteuerreform III, Entlastungspaket des Bundes et cetera.
Zur Einleitung von Phase 3 des Sanierungskonzepts AFP 2017–2020 werden Anfang 2017 in einer Gesamtsicht alle Planungsannahmen (inklusive Stand Sanierungsmassnahmen 2017 und 2018) aktualisiert. Der Regierungsrat wird im Frühling 2017 zusammen mit dem Entwicklungsleitbild 2017–2026 eine finanz- und aufgabenpolitische Auslegeordnung präsentieren, welche drei Bereiche umfasst: Grundlagen, Reformprojekte und Steuerungselemente.
Dabei wird aufgezeigt, welche Aufgaben und Leistungen unter den neuen finanz- und aufgabenpolitischen Rahmenbedingungen künftig noch erbracht werden sollen, damit der Staatshaushalt nicht wieder in eine Schieflage gerät. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden dann allfällige weitere Massnahmen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite sowie im Personalbereich entwickelt, welche für eine nachhaltige Sanierung des Staatshaushalts noch notwendig sind.
Der Regierungsrat will im Rahmen des Sanierungskonzeptes AFP 2017–2020 auch neue Steuerungselemente prüfen, mit denen künftig rasch und massiv eintretende Veränderungen der aufgaben- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen besser aufgefangen werden können.
"Aus dem permanenten Sparmodus heraus kommen"
Der Regierungsrat wolle aus dem permanenten Sparmodus heraus kommen und die Probleme von Grund auf lösen, betont Brogli: "Wir wollen mit den drei Phasen in den nächsten vier Jahren die Kantonsfinanzen nachhaltig sanieren, dass nicht Jahr für Jahr neue Sparpakete geschnürt werden müssen."
Für die Sanierung des Aargauer Staatshaushalts brauche es einen veritablen Kraftakt. Sie gelinge nur, wenn der vom Regierungsrat eingeschlagene Weg konsequent begangen werde. "Es braucht eine konstruktive und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit aller politischen Akteure", lautet der Appell von Finanzdirektor Roland Brogli, "damit sich der Kanton Aargau auch künftig positiv entwickeln kann."
Grundlage für Sanierungskonzept AFP 2017–2020
Wichtige Grundlagen für das Sanierungskonzept AFP 2017–2020 bilden zwei Studien zu den Aargauer Staatsfinanzen, die der Regierungsrat in Auftrag gegeben hat. Die Strukturanalyse von Professor Dr. Urs Müller, Spezialist für öffentliche Finanzen, Basel, zeigt auf, dass die sich zwischen Aufwandwachstum und Ertragswachstum öffnende Schere bis ins Jahr 2020 zu einem jährlichen strukturellen Defizit von rund 200 Millionen Franken führt.
Ohne entsprechende Sanierungsmassnahmen würden das Eigenkapital vollständig aufgebraucht und die Schulden deutlich erhöht. Müller empfiehlt eine nachhaltige Haushaltssanierung, um die Aufwand-dynamik zu brechen. Auf der Einnahmenseite ortet Professor Müller im kantonalen Quervergleich noch Spielraum nach oben.
In einer zweiten Studie, die noch nicht abgeschlossen ist, vergleicht die BAK Basel Economics AG die im Aargau anfallenden Aufwände für das Erbringen von staatlichen Leistungen und die Erfüllung von staatlichen Aufgaben mit den Zahlen der andern Kantone. Damit kann eine Positionierung des Aargaus im Benchmark mit andern Kantonen vorgenommen werden.
Finanzielle Eckwerte Aufgaben- und Finanzplan mit Budget 2017
Der Aufgaben- und Finanzplan AFP 2017–2020 weist folgende finanzielle Eckwerte auf:
- Das Budget 2017 weist eine schwarze Null auf und schliesst mit 0,1 Millionen Franken Überschuss ab.
- Die aktuelle Konjunkturentwicklung ist anspruchsvoll und unsicher. Für das Jahr 2016 wird von einem realen Wachstum des Bruttoinnlandprodukts von 1,2 Prozent ausgegangen. Für 2017 und die folgenden Jahre wird auf ein Potenzialwachstum von 1,8 Prozent abgestellt.
- Aufgrund der Finanzlage und der aktuellen Teuerungsentwicklung wird für das Budgetjahr 2017 erneut auf die Beantragung einer Lohnerhöhung verzichtet (siehe Kasten). Für die Planjahre wurde die Lohnveränderung von bisher 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt.
- Der ordentliche Kantonssteuerfuss für das Budget soll gemäss Antrag des Regierungsrats um 1,0 Steuerfussprozent von 94 auf 95 Prozent erhöht werden.
- Bei den Kantonssteuern der natürlichen Personen wird für 2017 eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr 2016 um 56 Millionen Franken beziehungsweise um 3,3 Prozent erwartet. Bei den juristischen Personen wird ein um 31 Millionen Franken deutlich tieferer Steuerertrag von 360 Millionen Franken budgetiert. Gesamthaft steigen alle kantonalen Steuern um 25 Millionen Franken respektive 1,2 Prozent. Damit bleibt die Steuerquote gegenüber dem Vorjahr stabil.
- Der Gesamtaufwand und der Gesamtertrag steigen im Budgetjahr 2017 gegenüber dem Vorjahr nur leicht um 0,2 Prozent. Damit geht die Staatsquote leicht zurück.
Strategische Schwerpunkte des Regierungsrats
Trotz der nach wie vor angespannten Haushaltslage und den laufenden Sanierungsmassnahmen will der Regierungsrat die im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich gute Standortattraktivität des Kantons Aargau beibehalten und nach Möglichkeit weiter verbessern. Zudem sollen strategisch wichtige Projekte auch zukünftig konsequent vorangetrieben werden.
Ein seit Jahren zentrales Element zur Stärkung der Innovationsfähigkeit stellt das Programm Hightech Aargau dar. Kurz- bis mittelfristig stehen dabei die bedarfsgerechte Umsetzung, Weiterentwicklung und Optimierung der in den letzten Jahren aufgebauten Angebote und Dienstleistungen sowie deren weitere gezielte Bekanntmachung im Vordergrund.
Ebenfalls von zentraler Bedeutung für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit ist eine gute verkehrstechnische Erreichbarkeit. Mit dem Bau der Limmattalbahn wird eine deutliche Verbesserung des Verkehrsangebots in einer der am stärksten wachsenden Regionen im Kanton Aargau erzielt. Auch das Projekt Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrsentlastung in den Regionen Baden und Brugg.
Im Bildungsbereich soll mithilfe einer neuen Ressourcensteuerung der Handlungsspielraum der Schulen vor Ort vergrössert, die administrativen Aufwände verkleinert sowie die Planbarkeit verbessert werden.
Um weiterhin attraktiv für heimische und neuzuziehende Unternehmen zu sein, sind im Zusammenhang mit der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III entsprechende steuertarifliche Anpassungen erforderlich. Der Regierungsrat verfolgt die Strategie, insbesondere Hightech-Unternehmen bestmöglich zu fördern sowie eine tarifliche Entlastung aller Unternehmen in einem für den Kanton und die Gemeinden tragfähigen Ausmass umzusetzen.
Schliesslich gestaltet sich die Unterbringung der Asylsuchenden aufgrund des anhaltend grossen Migrationsdrucks als anspruchsvolle Herausforderung. Mit dem Konzept "Kantonale Grossunterkünfte" sollen die unterschiedlichen Personengruppen in regional ausgewogen verteilten kantonalen Unterkünften untergebracht werden. Die Suche nach geeigneten Standorten wird im kommenden Jahr gestartet.
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