Aargauer Leistungsanalyse wird leicht korrigiert
Von: mm/f24.ch
In der Anhörung hat die Leistungsanalyse grundsätzlich Zustimmung gefunden. Das Massnahmenpaket wird grossmehrheitlich als richtig und wichtig erachtet, um drohende strukturelle Defizite zu verhindern. Der Regierungsrat nimmt aufgrund des Anhörungsergebnisses Anpassungen am Massnahmenpaket vor; so wird insbesondere auf die Abschaffung der Einschulungsklassen sowie den Schulpflegen verzichtet.
Der Regierungsrat ist von Verfassung und Gesetz her verpflichtet, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu führen. Um diesen Auftrag auch künftig erfüllen zu können, wurde 2013 eine Leistungsanalyse eingeleitet. Von Mitte November 2013 bis Mitte Februar 2014 fand die Anhörung zu den Massnahmen im Kompetenzbereich des Grossen Rats statt.
Im Rahmen der Anhörung sind rund 250 Stellungnahmen von Parteien, Gemeinden, Schulen, Interessengruppen und Privatpersonen eingegangen. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden hält es für notwendig, das Ausgabenwachstum zu bremsen und die staatlichen Aufgaben einer regelmässigen Überprüfung zu unterziehen. Bei den Parteien fällt die Zustimmung zur Leistungsanalyse – gewichtet nach Fraktionsstärke – mit 84 Prozent sehr deutlich aus; drei Viertel der Massnahmen werden von ihnen gutgeheissen.
Landammann Roland Brogli, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen, zeigte sich erleichtert, dass die grosse Mehrheit der Anhörungs-Teilnehmenden die finanz-politischen Ziele des Regierungsrats unterstützt:
"Wird nicht gehandelt, droht dem Kanton Aargau ein strukturelles Defizit. Die Ausgaben und Aufwände wachsen schneller als das Bruttoinlandprodukt. Diese Entwicklung führt auch bei guter Wirtschaftslage zu einer dauerhaften Überbeanspruchung des Staatshaushalts. Dank der rechtzeitig eingeleiteten Leistungsanalyse und der Ausgleichsreserve bleiben dem Aargau schmerzlichere Sparübungen, wie sie zum Teil in andern Kantonen nun unter enormem zeitlichem Druck kurzfristig stattfinden mussten, erspart."
Finanzpolitische Situation spitzt sich weiter zu
Landammann Brogli zeigte an der Medienkonferenz auf, dass sich die finanzpolitische Situation seit der Lancierung der Leistungsanalyse trotz positiver Konjunkturaussichten nicht etwa entspannt, sondern noch zugespitzt hat: "Externe Faktoren belasten den Staatshaushalt zusätzlich: hohe Kosten im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen; teilweise rückläufige Erträge aus Beteiligungen sowie tiefere Ausschüttungen der Nationalbank."
Die Rechnungen 2012 und 2013 hätten nur dank der Ausgleichsreserve ausgeglichen abgeschlossen werden können. Der Wegfall der SNB-Gelder belastet die Rechnung 2014 zusätzlich.
Unter dem Strich Entlastung für die Gemeinden
Neben der breiten, grundsätzlichen Zustimmung zur Notwendigkeit der Leistungsanalyse wurde zu einzelnen Punkten und Bereichen auch Kritik geäussert. So wurde unter anderem von Anhörungs-Teilnehmenden ausgeführt, dass Vorgehen und Entscheidungsfindung nicht nachvollziehbar dargelegt worden seien.
Die Gemeinden zeigten sich skeptisch gegenüber den finanziellen Auswirkungen der Leistungsanalyse auf ihren Finanzhaushalt. An der Medienkonferenz wurde dargelegt, dass die Gemeinden ab 2016 unter dem Strich dank der Leistungsanalyse Einsparungen von deutlich über zehn Millionen Franken realisieren können.
Leistungsanalyse ist ein Gesamtpaket
Landammann Roland Brogli betonte an der Medienkonferenz, dass der Regierungsrat an der Leistungsanalyse als Gesamtpaket festhalte: "Es braucht die damit angestrebten Entlastungen, damit wir im Aargau auch künftig einen gesunden Staatshaushalt haben".
Der Regierungsrat sei verpflichtet, sich verantwortungsvoll und vorausschauend mit den finanzpolitischen Entwicklungen zu befassen, die das Gesamtwohl des Kantons betreffen würden: "Deshalb haben wir bei der Leistungsanalyse darauf geachtet, dass sich die Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft in einem verantwortbaren Ausmass halten." Der Kanton Aargau werde bei der Erbringung von staatlichen Leistungen und der Erfüllung der staatlichen Aufgaben auch künftig hohe Standards aufweisen.
Anpassungen bei einzelnen Massnahmen
Der Regierungsrat hält damit am angestrebten Entlastungsziel fest – obwohl aufgrund der Anhörung gewisse Massnahmenvorschläge im Kompetenzbereich des Grossen Rats nicht weiterverfolgt werden.
Dazu gehört der Verzicht auf die Massnahme "Abschaffung Einschulungsklassen". Der Regierungsrat ist zwar nach wie vor der Meinung, dass auf Einschulungsklassen verzichtet werden könnte. Dies hätten verschiedene Aargauer Schulen gezeigt, die seit Jahren ohne ein solches Angebot erfolgreich unterrichten würden. Der Regierungsrat trägt jedoch den klaren Ergebnissen der öffentlichen Anhörung Rechnung.
Der Regierungsrat verzichtet weiter auf folgende Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Grossen Rats: "Verzicht auf die Gebührenbefreiung des Wärmeentzugs aus Grundwasser"; "Beteiligung der Gemeinden an Bewirtschaftungsverträgen in kantonalen Vorranggebieten". Die Massnahme "Anpassung Aufsicht über die kommunalen Finanzen" wurde neu ausgestaltet, indem auf eine gesetzliche Verpflichtung für eine externe Prüfung verzichtet wird.
Weiter hat der Regierungsrat bei den in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen gewisse Aktualisierungen und Anpassungen vorgenommen; zum Teil im Zusammenhang mit der Auswertung des Anhörungsergebnisses.
Bildungsdirektor Alex Hürzeler zeigte an der Medienkonferenz auf, wie das fehlende Entlastungspotenzial durch den Verzicht auf die Einschulungsklassen teilweise kompensiert werden sollten: "Anpassung der Rahmenbedingungen der Einschulungsklassen" (neue Massnahme), Änderung der Massnahme "Optimierung der Wahlfächer" sowie zusätzliche Reduktion bei der Massnahme "Ressourcierung Deutsch als Zweitsprache neu staffeln".
Das weiterentwickelte Massnahmenpaket sieht 190 Massnahmen vor. 35 Massnahmen liegen in der Kompetenz des Grossen Rats, 151 Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats und je zwei in der Kompetenz der Gerichte (GKA) beziehungsweise der Finanzkontrolle.
Mit der Leistungsanalyse wird folgendes Entlastungspotenzial möglich: Budgetjahr 2015, rund 58 Millionen Franken; Planjahr 2016, rund 79 Millionen Franken; Planjahr 2017, rund 122 Millionen Franken; Planjahr 2018, rund 111 Millionen Franken.
Alle Massnahmen der Leistungsanalyse werden im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2015–2018 in den Aufgabenbereichsplänen umgesetzt.
Sistierung der Vorlage "Optimierung der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule"
Aufgrund der mittelfristig erschwerten finanziellen Lage des Kantons und als Auswirkung der geplanten Entlastungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Leistungsanalyse wird das Projekt "Optimierung der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule" sistiert.
"Inhaltlich steht der Regierungsrat nach wie vor hinter dem Projekt", betonte Bildungsdirektor Alex Hürzeler an der Medienkonferenz. Aufgrund der finanziellen Situation und Aussichten verzichte der Regierungsrat jedoch vorderhand auf die Weiterbearbeitung dieser Vorlage. Grundsätzlich sollen nur Vorhaben umgesetzt werden, deren Finanzierung gesichert seien. Eine Wiederaufnahme des Projekts erfolge frühestens im Jahre 2018 mit Wirkung auf die übernächste Amtsperiode der Schulpflegerinnen und Schulpfleger (2022–2025).
Das weitere Vorgehen
Der Grosse Rat führt bis zu den Sommerferien die erste Beratung der Botschaft zur Leistungsanalyse durch. Die zweite Beratung findet Ende November 2014 statt. Der Grosse Rat wird im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2015–2018 zum finanzpolitischen Ziel des Regierungsrats "Vermeidung von strukturellen Defiziten" Beschlüsse fällen.
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