Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) und die Gemeinde Wohlen haben die Asylsituation vor Ort analysiert und sind übereingekommen, dass die Barackensiedlung am Sorenbühlweg im nächsten Jahr geschlossen wird. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) wird im Herbst dieses Jahres dafür das Gasthaus Schönau in Betrieb nehmen. Die Zivilschutzanlage der Kantonsschule Wohlen soll unverändert als Notunterkunft betrieben werden können.
Der KSD führt in der Gemeinde Wohlen derzeit drei Asylunterkünfte, in denen Anfang Juli 2016 insgesamt 77 Personen (schwerwiegend Asylsuchende) untergebracht waren. Durch die Gemeinde werden weitere 21 Personen (vorläufig Aufgenommene) betreut. Das DGS und die Gemeinde haben vor diesem Hintergrund eine Auslegeordnung über die aktuelle und künftige Unterbringungssituation vorgenommen. Dabei haben sich Kanton und Gemeinde darüber verständigt, dass
der Mietvertrag für die Barackensiedlung am Sorenbühlweg von der Gemeinde nach einer Volksabstimmung über die neue Eishalle und die Sanierung des Schwimmbads vom 25. September 2016 gekündigt wird. Dabei handelt es sich um eine Kapazität von rund 50 Plätzen, die dem KSD nicht mehr zur Verfügung stehen werden;
der KSD das Gasthaus Schönau für die Dauer von fünf Jahren anmietet und im Lauf des Herbsts mit maximal 90 allein reisenden Männern belegen wird. Für diese Belegung ist kein Umnutzungsgesuch notwendig, derweil eine Nutzung weiterer Räumlichkeiten ein Baubewilligungsverfahren erforderte. Auf diese Weise könnte die Kapazität auf rund 100 Plätze erweitert werden;
die Zivilschutzanlage der Kantonsschule Wohlen nach Vorliegen der Baubewilligung unverändert als Notunterkunft für maximal 70 Personen genutzt werden kann. Sie dient für die Unterbringung in akuten Notsituationen (zum Beispiel bei einem Brandfall in einer anderen Unterkunft).
das DGS mit der Gemeinde die Situation für den Fall, dass in Wohlen weitere Mietangebote an den Kanton herangetragen werden sollten, von neuem bespricht, um für die Gemeinde angesichts des hohen Ausländeranteils und der vergleichsweise grossen Anzahl Asylsuchender und Flüchtlinge verträgliche Lösungen zu finden. Dies auch mit Blick auf die Beschulungssituation, welche die Gemeinde aufgrund des massiven Zu- und Nachzugs von ausländischen Familien schon heute stark fordert.
Aufnahmequote mehr als erfüllt Das DGS anerkennt, dass Wohlen als Zentrumsgemeinde schon heute erhebliche Belastungen – auch im Asyl- und Flüchtlingswesen – solidarisch mitträgt. Zwar erfüllt die Gemeinde die Aufnahmepflicht von derzeit 50 Personen mit den in Wohlen wohnhaften vorläufig aufgenommenen Personen nicht ganz. Weil die in Kantonalen Unterkünften untergebrachten Personen der Aufnahmequote angerechnet werden, übertrifft die Gemeinde das Soll jedoch deutlich.
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