Aargau konkretisiert Siedlungsgebiet für die nächsten 25 Jahre
Von: mm/f24.ch
Nach dem Ja der Bevölkerung zur Revision des Raumplanungsgesetzes müssen im Kanton Aargau die Grösse und die Verteilung des Siedlungsgebiets längerfristig und gesamthaft festgelegt werden. Erste Entwürfe dazu gehen jetzt an die regionalen Planungsverbände.
Das Siedlungsgebiet im Richtplan des Kantons Aargau hat bis jetzt den rechtskräftigen Bauzonen entsprochen. Es wurde aufgrund von beantragten Einzonungen der Gemeinden durch den Grossen Rat oder den Regierungsrat einzelfallweise angepasst. Eine längerfristige Festlegung des Siedlungsgebiets war nicht vorgesehen. Die Gesamtfläche ergab sich aus der Summe der Einzelanpassungen.
Die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung wurde am 3. März 2013 im Aargau mit einem Ja-Anteil von 67 Prozent und in 98 Prozent aller Gemeinden sehr deutlich angenommen. Damit ist das bisherige Vorgehen nicht mehr zulässig. Neu muss das Siedlungsgebiet für die nächsten 25 Jahre im Rahmen einer kantonalen Gesamtvorstellung über den ganzen Kanton festgelegt werden.
Das Siedlungsgebiet muss alle Flächen umfassen, die voraussichtlich für die bauliche Entwicklung bis 2040 benötigt werden. Neben den bestehenden, rechtskräftigen Bauzonen gehören auch die Flächen dazu, in denen zukünftig Neueinzonungen bei nachgewiesenem Bedarf möglich sind.
Ausserhalb des Siedlungsgebiets hingegen sind keine Einzonungen möglich. Für den Kanton Aargau ist dies ein grundlegender Systemwechsel – in anderen Kanton, zum Beispiel Zürich und Zug, gelten diese Rahmenbedingungen seit vielen Jahren.
Neue Gesamtlösung ist dringlich
Zur Revision des Raumplanungsgesetzes gehören Übergangsbestimmungen, die einen dringenden Handlungsbedarf auslösen. Nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes, voraussichtlich im Frühjahr 2014, sind Erweiterungen von Bauzonen nur noch erlaubt, wenn ihre Fläche vollständig kompensiert wird. Dies so lange, bis der Bundesrat den angepassten kantonalen Richtplan genehmigt hat.
Konkret geht es vorab um das Richtplankapitel "S 1.2 Bestimmung des Siedlungsgebiets"; weitere Anpassungen haben Siedlungsbegrenzungslinien und Wohnschwerpunkte von kantonaler Bedeutung zum Gegenstand.
Damit die Entwicklung im Aargau nicht unnötig lange gebremst wird, hat sich der Aargau das ehrgeizige Ziel gesetzt, das kantonale Richtplanverfahren bis Ende 2014 abzuschliessen, damit der revidierte Richtplan Anfang 2015 dem Bund zur Genehmigung eingereicht werden kann.
In der ersten Phase sind die Replas gefragt
Die Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat einen ersten Grobentwurf für die konkrete Festsetzung des Siedlungsgebiets erarbeitet. Dieser wird in diesen Tagen den regionalen Planungsverbänden (Replas) zur Bearbeitung mit den Gemeinden zugestellt.
Damit ist sichergestellt, dass die Gemeinden über die Replas ihre Vorstellungen über die räumliche Entwicklung und ihr kommunales Wissen in die Vorlage einbringen können – und dies noch in der laufenden Amtsperiode der Gemeinderäte und Regionalplanungsorgane. Gleichzeitig erfolgt eine Bearbeitung und Prüfung des Ent-wurfs durch die betroffenen Fachstellen des Kantons.
In einer zweiten Phase werden die bereinigten Entwürfe der Richtplananpassungen für eine breite Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung voraussichtlich im Frühling 2014 öffentlich aufgelegt. Die Bevölkerung sowie Parteien und Organisationen werden sich dann auch zu einer Anpassung des kantonalen Baugesetzes äussern können, die unter anderem den vom Bundes-recht neu verlangten Ausgleich von Planungsvorteilen regeln soll.
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