Per 1. Januar 2017 wird das Amtsarztsystem durch ein Mischsystem abgelöst. Die bisherigen Aufgaben der Amtsärztinnen und Amtsärzte werden neu vom Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital Aarau (IRM) sowie anderen Leistungserbringern übernommen.
Ende des Milizsystems Die aargauischen Amtsärztinnen und Amtsärzte übten ihr Amt bisher im Milizsystem aus. In den letzten Jahren hat sich abgezeichnet, dass das heutige, auf der frei praktizierenden Ärzteschaft basierende, nebenamtliche Amtsarztsystem nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Bis ins Jahr 2020 würden von 21 Amtsärztinnen und Amtsärzten zwölf in den Ruhestand treten.
Diese Entwicklung sowie der sich in den nächsten Jahren verschärfende Grundversorgermangel führen dazu, dass die frei werdenden Amtsarztstellen nicht mehr besetzt werden könnten.
Änderungen Die wichtigsten und zugleich umfangreichsten Bereiche, die bisher von den Amtsärztinnen und Amtsärzten abgedeckt werden, sind Legalinspektionen, fürsorgerische Unterbringungen, der gefängnisärztliche Dienst inklusive Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit sowie verkehrsmedizinische Untersuchungen zuhanden des Strassenverkehrsamts. In diesen Bereichen wurden, unter Einbezug des Aargauischen Ärzteverbands, folgende Neuerungen beschlossen:
Alle rechtsmedizinischen Leistungen bei Legalinspektionen werden künftig dem Institut für Rechtsmedizin der Kantonsspital Aarau AG (IRM) übertragen. Bisher wurden die ärztlichen Tätigkeiten bei Legalinspektionen primär von den Amtsärztinnen und Amtsärzten, subsidiär vom IRM erbracht.
Neben den Kaderärztinnen und Kaderärzten der aargauischen Spitäler sind neu alle im Kanton Aargau praktizierenden Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung (BAB) berechtigt, fürsorgerische Unterbringungen (FU) zu verfügen. Des Weiteren hat das Departement Gesundheit und Soziales mit der mobile aerzte AG einen Leistungsvertrag abgeschlossen. So kann der FU-Dienst rund um die Uhr gewährleistet werden.
Die mobile aerzte AG wird auch die Abklärungen der Hafterstehungsfähigkeit vor Haftantritt übernehmen. Dafür wurde ebenfalls ein Leistungsvertrag abgeschlossen.
Die Amtsärzteschaft leistet heute auch einen wesentlichen Beitrag zur Gefängnismedizin. In den sieben Bezirksgefängnissen und teilweise in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg stellt sie die medizinische Grundversorgung sicher. Sie dient als erste Anlaufstelle für das Vollzugspersonal bei sämtlichen medizinischen Angelegenheiten, mit Ausnahme von zahnärztlichen Behandlungen. Um die medizinische Versorgung der Gefangenen auch nach Ablösung des Amtsarztsystems zu gewährleisten, wird einerseits der Gesundheitsdienst der Justizvollzugsanstalt Lenzburg mit Pflegepersonal aus der Akutpflege aufgestockt. Andererseits wurde eine Vereinbarung mit dem Institut für Arbeitsmedizin (IFA) für die medizinische Versorgung in den Gefängnissen via Telepresence/Healthpresence abgeschlossen.
Die verkehrsmedizinischen Aufgaben werden teilweise von den bisherigen Amtsärztinnen und Amtsärzten und teilweise von weiteren Ärztinnen und Ärzten erfüllt.
Die aufgrund der Ablösung des Amtsarztsystems notwendigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2017 in Kraft.
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