Aargauer Gemeindegesetz soll angepasst werden
Von: mm/f24.ch
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen hat der Aargauer Regierungsrat im vergangenen Jahr eine Teilrevision des Gemeindegesetzes in Angriff genommen. Anpassungen sollen demnach insbesondere bei der Aufsichtstätigkeit des Kantons und bei der Eigenkontrolle der Gemeinden erfolgen.
Der Regierungsrat hat nach Auswertung der Eingaben im Anhörungsverfahren mit seiner Botschaft dem Grossen Rat den überarbeiteten Gesetzesentwurf für die erste Beratung überwiesen.
Im Bereich der finanziellen Führung der Gemeinden hat sich mit der Umstellung auf die neue Rechnungslegung von HRM2 (Harmonisiertes Rechnungsmodell 2) und der Einführung der externen Bilanzprüfung einiges verändert. Deshalb soll die Aufsichtstätigkeit des Kantons verstärkt risikoorientiert ausgestaltet werden. Zudem soll die Eigenkontrolle der Gemeinden verstärken werden und neu sollen diese auch selbständige Gemeindeanstalten errichten können.
Grosse Zustimmung im Anhörungsverfahren
Parteien, Gemeinden sowie Verbände haben sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens geäussert und den vorgesehenen Änderungen weitgehend zugestimmt. Anpassungen gegenüber der Anhörungsvorlage hat der Regierungsrat zur Periodizität der Risikobeurteilung, zur Rolle der Finanzkommission bei der Beurteilung des Budgets und zu den Anforderungen der Berichterstattung des Gemeinderats über den Aufgaben- und Finanzplan im Rahmen der Budgetberatung beschlossen.
Weitere Themen
Zusätzlich wurde in zwei weiteren Punkten ein Handlungsbedarf erkannt: Neu soll den Gemeinderäten ein grösserer Spielraum bei der Aufnahme von Darlehen eingeräumt werden. Heute könnten Fremdgelder nur zur Finanzierung bereits beschlossener Aufgaben oder für die Rückzahlung schon bestehender Schulden aufgenommen werden.
Im Weiteren soll die Konsolidierungspflicht bezüglich ausgelagerter Gemeindeaufgaben erweitert werden, indem der Regierungsrat diejenigen privatrechtlichen Organisationen bezeichnen kann, die aufgrund der Art ihrer Finanzierung zu konsolidieren sind. Gemäss der geltenden Regelung im Gemeindegesetz besteht diesbezüglich keine Konsolidierungspflicht.
Die Kommissionsberatungen und die erste Lesung im Grossen Rat werden nach den Sommerferien stattfinden.
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