Mentor:innen sollen Lehrpersonen beim Berufseinstieg begleiten
Von: mm/f24.ch
Zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung zur Lehrperson beauftragten die vier Trägerkantone des Bildungsraums Nordwestschweiz (BRNW) die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW), Studienvarianten mit integriertem Berufseinstieg während des Studiums zu entwickeln und zu erproben. Das als Bestandteil der Studienvarianten eingeführte Mentorat "Begleiteter Berufseinstieg" soll nach erfolgreich durchgeführter Pilotphase weitergeführt und verstetigt werden.
Zur Finanzierung dieses Mentorats beantragt der Aargauer Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 1,14 Millionen Franken. Die obligatorische Anhörung dazu dauert vom 22. März bis zum 22. Juni 2024.
In Zusammenhang mit dem demografisch bedingten Fachkräftemangel an der Volksschule beauftragten der Bildungsraum Nordwestschweiz (BRNW) mit den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) im Rahmen des Leistungsauftrags 2021–2024, Studienvarianten mit integriertem Berufseinstieg während des Studiums zu erproben.
Die PH FHNW hat zwei Studienvarianten entwickelt: Die Studienvariante Quereinstieg (QUEST), welche sich an Studieninteressierte mit anderweitiger Berufserfahrung ab 27 Jahren richtet, sowie die Studienvariante Bachelor Plus / Master Plus (BAMA Plus). Diese richtet sich an fortgeschrittene Studierende, die im letzten Studiendrittel bereits einer Lehrtätigkeit im Umfang von 30 bis 50 Stellenprozent nachgehen möchten. Das Studium verlängert sich bei der Wahl dieses Angebots um ein Studienjahr.
Begleitung durch erfahrene Berufskolleginnen und -kollegen
Den Studierenden steht beim Berufseinstieg eine Mentorin respektive ein Mentor zur Seite. Aufgabe der Mentorinnen und Mentoren ist es, die Studierenden situativ im Unterrichtsalltag sowie bei administrativen und organisatorischen Aufgaben zu unterstützen, zu beraten und als Hauptbezugsperson zur Verfügung zu stehen.
Bei den Mentorinnen und Mentoren "Begleiteter Berufseinstieg" handelt es sich um erfahrene Berufskolleginnen und -kollegen, welche an derselben Schule wie die Person im Begleiteten Berufseinstieg arbeiten und eine entsprechende Weiterbildung zur Ausführung dieser Tätigkeit besucht haben. Die Mentorinnen und Mentoren werden für ihre Tätigkeit mit einer Wochenlektion entschädigt. Die Begleitung dauert zwei Jahre.
Gute Erfahrungen in der Pilotphase
Das Interesse am Ausbildungsangebot mit integriertem Berufseinstieg ist gross: Die Entwicklung der Studierendenzahlen liegt insbesondere bei der Studienvariante QUEST über den Erwartungen. Im aktuellen Schuljahr 2023/24 sind insgesamt 73 Studierende dieser Studienvariante im Kanton Aargau tätig.
Hinzugekommen sind per Schuljahresbeginn 2023/24 ausserdem zwei Studierende der Studienvariante BAMA Plus. Begleitet werden diese Studierenden zurzeit durch rund 70 Mentorinnen und Mentoren. Erste Erfahrungen zeigen, dass der "Praxisschock" kleiner ausfällt und die Abbruch-Quote geringer ist als bei Absolventinnen und Absolventen der etablierten Studiengänge der PH FHNW.
Ab dem Schuljahr 2025/26 wird im Kanton Aargau mit insgesamt rund 200 Studierenden pro Schuljahr gerechnet, wobei jeweils Studierende aus zwei verschiedenen Jahrgängen überschneidend an Schulen angestellt sein werden.
Beitrag zur Sicherstellung des Personalbedarfs
Die Pilotphase der Studiengänge mit integriertem Berufseinstieg endet mit dem Abschluss des Schuljahrs 2024/25. Aufgrund der positiven Erfahrungen und des grossen Interesses soll das Mentorat "Begleiteter Berufseinstieg" mit dem Leistungsauftrag FHNW 2025–2028 weitergeführt und verstetigt werden.
Das Vorhaben trägt dazu bei, den Berufseinstieg von Studierenden in diesen Studienvarianten zu erleichtern und damit die Ausstiegsquote von Berufseinsteigenden in den ersten Berufsjahren zu senken. Es leistet einen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels und damit zur Sicherstellung des Personalbedarfs.
Für die Verstetigung des Angebots beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 1,14 Millionen Franken. Der Beschluss fällt in die Zuständigkeit des Grossen Rats.
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