Kommission genehmigt 28.6 Mio. für Aargauer Gefängnisse
Von: mm/f24.ch
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2014 den vom Regierungsrat beantragten Krediten von 28,6 Millionen Franken zur Erweiterung des Zentralgefängnisses Lenzburg sowie zur Weiterführung von zusätzlichen Haftplätzen in den Bezirksgefängnissen und im Zentralgefängnis zugestimmt.
Die Auslastung der Haftplätze für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen hat sowohl im Zentralgefängnis Lenzburg als auch in den Bezirksgefängnissen seit Jahren stetig zugenommen und liegt seit Ende 2012 / Anfang 2013 bei über 100 Prozent. Diese permanente Überbelastung erforderte Notmassnahmen, die auf die Dauer für einen ordentlichen Gefängnisbetrieb nicht haltbar sind.
Die Ursachen für die andauernde Überbelegung der Gefängnisse sind auf den Rückstau bei den Übertritten von Verurteilten in die geschlossenen Strafanstalten, auf die starke Zunahme von Ersatzfreiheitsstrafen für nichtbezahlte Bussen und Geldstrafen, auf die Intensivierung der Kriminaltätsbekämpfung im Rahmen der Aktion Crime Stop sowie auf den zunehmenden Kriminaltourismus zurückzuführen.
Im Kanton Aargau besteht ein Bedarf für die Schaffung von 134 Haftplätzen für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen. Davon entfallen 34 Plätze auf den Ersatz für die veralteten Bezirksgefängnisse Bremgarten, Bad Zurzach und Laufenburg.
Aufgrund der engen finanziellen Verhältnisse in der Kantonsrechnung schlägt der Regierungsrat vor, 13 Plätze im Bezirksgefängnis Laufenburg und 27 Übergangshaftplätze (Mehrfachbelegung in den Zellen) in den Bezirksgefängnissen und im Zentralgefängnis weiterzuführen. Im Bezirksgefängnis Laufenburg sind im Hinblick auf die Weiterführung die erforderlichen Verbesserungen für den Betrieb und die Sicherheit vorgenommen werden.
Das Hauptelement für die Beseitigung der Kapazitätsengpässe ist die Erstellung eines Erweiterungsbaus für das Zentralgefängnis mit 60 Plätzen. Die Kosten des Erweiterungsbaus belaufen sich gemäss regierungsrätlichem Antrag auf 25,2 Millionen Franken. Davon übernimmt der Bund einen Anteil von 5,5 Millionen Franken.
Der mit der Botschaft zur Aktion Crime Stop gesprochene Verpflichtungskredit von 3,2 Millionen Franken wird für den Weiterbetrieb der Übergangshaftplätze um einen Zusatzkredit von 3,4 Millionen Franken auf 6,6 Millionen Franken erhöht.
Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) diskutierte an ihrer Sitzung am 4. Dezember 2014 die Vorlage wohlwollend. Alle Kommissionsmitglieder plädierten auf Eintreten. Die geschilderten Verhältnisse in den Aargauer Gefängnissen wurden mit Bedenken zur Kenntnis genommen. So wurde anstelle des geplanten Erweiterungsbaus mit Option für einen weiteren Anbau der direkte Vollausbau zur Diskussion gestellt. Wenn absehbar sei, dass der geschaffene Platz nicht länger reiche, müsse ein Vollausbau in Betracht gezogen werden.
Aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Kantons könne dies nicht in Betracht gezogen werden, so der Departementsvorsteher Dr. Urs Hofmann. Wenn die Vorlage zugunsten eines Vollausbaus zurückgewiesen werde, sei mit erheblichen Verzögerungen des Projekts bis ins Jahr 2019 zu rechnen, so dass eine Entspannung in den Aargauer Gefängnissen in weite Ferne rücke. Der Auftrag der Gefängnisse könne so auf Jahre hinaus nicht mehr ordnungsgemäss erfüllt werden.
Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) liess sich durch die regierungsrätlichen Argumente überzeugen und stimmte den Anträgen einstimmig zu.
Die Vorlage wird voraussichtlich anfangs März im Grossen Rat behandelt.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»