Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Rechnungsruf \ StromzählerableserInnen \ AEW
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom Freitag, 23. November 2018, veröffentlicht.
Die Ortsbürgergemeinde hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2018
- Genehmigung des Budgets 2019
- Kündigung / Auflösung Betriebsvertrag Forstbetrieb Zeiningerberg-Looberg
- Zusicherung des Ortsbürgerrecht an Heinz und Doris Kim
- Zusicherung des Ortsbürgerrecht an Alois und Wilma Büchler
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind abschliessend.
Die Einwohnergemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2018
- Zustimmung zur Abgabe im Baurecht an die Wohnbaugenossenschaft Zuzgen; Parzelle 614; Schulstrasse 5
- Kündigung / Auflösung Anschlussverträge Musikschule Zeiningen und Beitritt Musikschule Rheinfelden / Kaiseraugst
- Genehmigung des Budgets 2019
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, unterstehen dem fakultativen Referendum. Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im Bezirksanzeiger, verlangen, dass die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Musterformulare eines Referendumsbegehrens können in der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 28. Dezember 2018
Gemeinderat
Rechnungsruf
Forderungen, welche das Jahr 2018 betreffen, sind spätestens bis am Donnerstag, 13. Dezember 2018 einzureichen. Besten Dank.
Abteilung Finanzen
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 4. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in gegen 80 von der AEW belieferten Gemeinden unterwegs.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 4. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Die AEW bittet ihre Kunden, den Zugang zu den Zählern zu gewähren. Die Stromrechnungen für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2018 werden im Verlauf des Januars 2019 versendet.
AEW Ableser können sich immer ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an die AEW unter 062 834 21 11» rät Marc Ritter, Leiter Geschäftsbereich Energie der AEW Energie AG.
AEW Energie AG, Unternehmenskommunikation
Die AEW Energie AG ist ein selbstständiges Unternehmen des Kantons Aargau. Mit der sicheren Energieversorgung (Strom und Wärme/Kälte) leistet die AEW einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität und zur Lebensqualität in der Region. Dazu engagiert sich die AEW primär im Kanton Aargau mit der Produktion von Strom und Wärme sowie als führende Netzbetreiberin und Lieferantin für ihre Kunden. Zudem erbringt sie Dienstleistungen in netz- und energienahen Bereichen sowie der Telekommunikation. Im Weiteren setzt sich die AEW auf Beteiligungen und Partnerschaften.
Gemeindekanzlei Zuzgen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»