Bundesgesetzes über den Umweltschutz teilweise in Kraft
Von:mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. März 2025 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) und die Aufhebung zweier Verordnungen per 1. April 2025 beschlossen. Er will damit die Altlastensanierung vorantreiben. Weitere Anpassungen im USG betreffen Lenkungsabgaben, die Strafverfolgung im Umweltbereich sowie Informations- und Dokumentationssysteme.
Die nun beschlossenen Änderungen des USG betreffen mehrere Bereiche. So subventioniert der Altlasten-Fonds neu bis 2032 Altlasten-Untersuchungen und bis 2045 entsprechende Sanierungen. Neu werden auch Sanierungen von Kinderspielplätzen und Hausgärten, die durch Schadstoffe belastet sind, mit Beiträgen aus dem Altlasten-Fonds unterstützt.
Zudem wurde die finanzielle Beteiligung des Bundes bei Untersuchungen und Sanierungen von belasteten Standorten rund um Kehrichtverbrennungsanlagen oder bei Brand- und Löschübungsplätzen, die mit PFAS-haltigen Löschschäumen verursacht wurden, beschlossen.
Straftaten im Umweltbereich einfacher verfolgen
Weil sich die Umweltkriminalität zu einem weltweiten Milliardengeschäft entwickelt hat, wird das Strafrecht in diesem Bereich verschärft. Damit lassen sich organisierte Kriminalität und Geldwäsche besser verfolgen. Durch einfachere Weitergabe von Informationen zwischen den Strafverfolgungs- und den Umweltbehörden wird die Strafverfolgung im Bereich Umwelt effizienter.
Informations- und Dokumentationssysteme vereinfachen Prozesse
Neue Informations- und Dokumentationssysteme dienen der elektronischen Abwicklung von Verfahren sowie der elektronischen Geschäftsverwaltung und Datenbearbeitung. Somit wird der Datenaustausch zwischen den zuständigen Bundesstellen, den kantonalen Fachstellen sowie den Gesuchstellern und Meldepflichtigen vereinfacht und beschleunigt, zum Beispiel beim Umgang mit Stoffen, Organismen und Abfällen.
Verordnungen zu Lenkungsabgaben entfallen
Die Verordnungen über die Lenkungsabgabe auf den Schwefelgehalt von Heizöl Extraleicht sowie von Benzin und Diesel werden aufgehoben. Sie finden aufgrund strengerer Vorschriften in der Luftreinhalte-Verordnung schon seit 2009 keine Anwendung mehr.
Bestimmungen zum Lärmschutz treten später in Kraft
Die Artikel 22 und 24 USG zum Lärmschutz werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten. Der Grund dafür ist die vorgängig erforderliche Revision der Lärmschutzverordnung (LSV). Alle weiteren Anpassungen im USG und die Aufhebung der beiden Verordnungen treten per 1. April 2025 in Kraft.
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