Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Von:mm/f24.ch
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden, das derzeit im Parlament erarbeitet wird. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird das Impulsprogramm bis Ende 2026 verlängert. Das hat das Parlament am 27. September 2024 entschieden. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHV) entsprechend angepasst. Die Anpassungen treten rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Mit dem Impulsprogramm fördert der Bund die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder, damit die Eltern Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung besser vereinbaren können.
Das Impulsprogramm war ursprünglich auf acht Jahre bis zum 31. Januar 2011 befristet. Anschliessend wurde es vom Parlament viermal verlängert. Damit konnten die Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen bis zum 31. Dezember 2024 ausgerichtet werden. Mit dem Impulsprogramm sind insgesamt 79’323 neue Betreuungsplätze entstanden (Stand 31. Dezember 2024).
Auf Antrag des Bundesrates wurde das KBFHG per 1. Juli 2018 um zwei neue Förderinstrumente erweitert: Zum einen kann der Bund Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken.
Zum anderen kann der Bund einen Beitrag an Projekte leisten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Beide Instrumente waren ursprünglich bis zum 30. Juni 2023 befristet und wurden ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat am 18. Februar 2021 eine parlamentarische Initiative eingereicht, die eine Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe, dauerhafte Lösung vorsieht.
Da die Ausarbeitung des neuen Gesetzes nicht vor Auslaufen des aktuellen Gesetzes abgeschlossen sein wird, hat die WBK-N am 20. Januar 2023 eine weitere parlamentarische Initiative eingereicht, die eine erneute Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes oder spätestens bis zum 31. Dezember 2026 fordert.
Damit sollen Lücken bei den Fördermassnahmen des Bundes verhindert werden. Mit der Verlängerung wird die Kontinuität der Hilfen sichergestellt. Sie erfordert eine Anpassung des KBFHG sowie Anpassungen auf Verordnungsebene, die rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Da die beiden aktuellen Verpflichtungskredite begrenzt sind und das EDI davon ausgeht, dass sie vor Programmende (d. h. vor dem 31. Dezember 2026) ausgeschöpft sein werden, hat es eine Prioritätenordnung aufgestellt. Sie soll eine ausgewogene Verteilung der verfügbaren Mittel gewährleisten.
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