Studium an Universitäten und pädagogischen Hochschulen
Von:mm/f24.ch
Der Bundesrat hat am 9. April 2025 zwei Postulatsberichte verabschiedet, in denen Erleichterungen für den Zugang mit Berufs- oder Fachmaturität zum Studium an Universitäten beziehungsweise an pädagogischen Hochschulen (PH) geprüft werden. Er kommt zum Schluss, dass sich die bestehenden Regelungen grundsätzlich bewähren. Für den Zugang zur Ausbildung von Lehrpersonen auf Primarstufe empfiehlt der Bundesrat den Kantonen die vertiefte Prüfung verschiedener Optimierungen.
Beide Postulate betreffen den von Bund und Kantonen gemeinsam verantworteten Hochschulraum Schweiz und die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungswegen. Sie verlangten die Prüfung eines direkten Zugangs mit Berufs- oder Fachmaturität zu universitären Hochschulen im gleichen Fachbereich beziehungsweise zur Primarlehrerausbildung an pädagogischen Hochschulen oder andere Erleichterungen.
Heute ist für entsprechende Zugänge in der Regel eine Ergänzungsprüfung («Passerelle»), welche die generelle Studierfähigkeit gewährleisten soll, oder eine Aufnahmeprüfung an einer PH erforderlich.
Unerwünschte Abwanderung von Fachhochschulen zu Universitäten
Zur Beurteilung dieser Anliegen holte der Bund zwei Gutachten des Bildungsforschers Franz Eberle ein; zudem bezog er die relevanten Vertretungen von Kantonen, Berufsbildung und Hochschulen in die Arbeiten ein.
In Bezug auf den Übertritt an universitäre Hochschulen (kantonale Universitäten, ETH) prüfte das Gutachten drei Varianten: allgemeiner Zugang ohne Ergänzungsprüfung, direkter Zugang zu universitären Studiengängen im Fachbereich der Berufs- oder Fachmaturität, Zugang zu einzelnen Studiengängen mittels studienfachspezifischer Ergänzungsprüfungen.
Aufgrund von Datenanalysen kam der Gutachter zum Schluss, dass bei einem Verzicht auf die Ergänzungsprüfung oder deren Lockerung Lücken bei der Studierfähigkeit und damit vermehrt Studienabbrüche und tiefere Studienerfolgsquoten resultieren würden. Damit würde weder die Chancengerechtigkeit verbessert noch der Fachkräftemangel gemildert; es gäbe lediglich eine Abwanderung von Studierenden, die heute eine Fachhochschule besuchen, zu den Universitäten.
Bereits heute setzen nur rund 60 Prozent der Berufsmaturandinnen und -maturanden ihre Ausbildung an einer Fachhochschule fort; hier ortet der Experte ein unausgeschöpftes Potenzial für die Gewinnung von höhergebildeten Fachkräften. Das Gutachten riet deshalb von allen drei Varianten ab.
Der Bundesrat stimmt in seinem Bericht diesen Schlussfolgerungen zu. Er bekräftigt damit auch die gemeinsamen Ziele des Bundes und der Kantone für den Bildungsraum Schweiz, insbesondere die langfristige Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zu den Universitäten und ETH mit gymnasialer Maturität sowie die Schärfung der verschiedenen Profile und Angebote auf Tertiärstufe (Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen, universitäre Hochschulen und höhere Berufsbildung).
Erleichterte Zulassung zur Ausbildung von Primarlehrpersonen
Auch in Bezug auf den Übertritt in die Primarlehrerausbildung an pädagogischen Hochschulen (PH) untersuchte der Gutachter drei Varianten: allgemeiner Zugang ohne Aufnahmeprüfung; allgemeiner Zugang ohne Aufnahmeprüfung, aber mit Anpassungen bei der Berufsmaturität; Schaffung einer neuen Berufsmaturitäts-Ausrichtung «Pädagogik». Und auch hier empfahl er, keine der drei Varianten weiterzuverfolgen, weil sie zu einem Anstieg der Studienabbrüche führen oder nicht in die Struktur der Berufsmaturität passen würden.
Auch der Bundesrat unterstreicht in seinem Bericht die Wirksamkeit der heutigen Durchlässigkeitslösungen mit Ergänzungs- oder Aufnahmeprüfungen. Er anerkennt aber ebenso, dass Berufsmaturandinnen und -maturanden wertvolle berufliche Kompetenzen und Erfahrungen in den Lehrberuf einbringen können. Angesichts der Bedeutung der Durchlässigkeit, im Hinblick auf die Stärkung der Attraktivität der Berufsbildung und für die bestmögliche Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials erachtet er es als wichtig, dass kein Verbesserungspotenzial bei den Übergängen ungeprüft bleibt.
Aufgrund der kantonalen Zuständigkeiten im Bereich der Lehrerbildung empfiehlt der Bundesrat deshalb den Kantonen und ihren PH vier Massnahmen zur vertieften Prüfung: eine zweckmässigere Ausrichtung der bestehenden Aufnahmeprüfungen auf die effektiven Anforderungen an die Studierfähigkeit und die berufliche Tätigkeit; eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfungen; die Evaluierung bereits bestehender kantonaler Ausbildungsmodelle (wie des Modells der PH Bern mit direktem Zugang für Berufsmaturandinnen und -maturanden) und deren Weiterverfolgung; eine Ergänzung des Bildungsangebots der Berufsmaturität (BM 2), die nach der Berufslehre absolviert wird, durch Zusatzmodule, um einer BM-Ausrichtung «Pädagogik» nahezukommen und den Zugang zur Primarlehrerausbildung zu ermöglichen.
Der Bund wird diese Empfehlungen nun der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) unterbreiten und sie um eine zeitnahe Antwort zuhanden der WBK ersuchen.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»