Gemeinden sollen Industrie- und Gewerbezonen besser planen können. Der Bund will dazu den Austausch mit den Kantonen fördern, etwa bei der Prüfung der Richtpläne und der Agglomerationsprogramme. Dies schreibt der Bundesrat in seinem Bericht zu einem Postulat. Er hat ihn an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 verabschiedet.
Industrie- und Gewerbezonen sind von Wohn- und Mischzonen getrennt, weil Unternehmen besondere Bedürfnisse und Herausforderungen haben. Das betrifft etwa die Erschliessung auf Strasse und Schiene, Lärm- und Luftschadstoff-Emissionen oder Gebäudehöhen und Bauvolumen. Dreissig Prozent der Arbeitsplätze der Schweiz befinden sich in Industrie- und Gewerbezonen.
Die Planung von Industrie- und Gewerbezonen ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Raumentwicklung. In einem Postulat von 2019 werden vom Bundesrat Lösungen für eine bessere Planung dieser Zonen gefordert. Gemeinden stünden vor der Herausforderung, wie sie beispielsweise den Verkehr in diesen Gebieten reduzieren oder den Boden besser schützen können.
Der Bundesrat präsentiert in seinem Bericht zwei Möglichkeiten zur Unterstützung der Kantone und Gemeinden. Zum einen setzt sich der Rat für Raumordnung mit diesem Thema auseinander. Die ausserparlamentarische Kommission erarbeitet bis 2027 einen Bericht zum künftigen räumlichen Bedarf der produzierenden Wirtschaft.
Die Erkenntnisse können dereinst in die Planung einfliessen. Zum anderen kann der Bund die Kantone stärker für dieses Herausforderung sensibilisieren. Dies beispielsweise bei der Überarbeitung der kantonalen Richtpläne und der Prüfung der Agglomerationsprogramme, bei der Würdigung der vierjährlichen Berichterstattung der Kantone zu ihrer Richtplanung oder im Rahmen bestehender Austauschgefässe zwischen Bund und Kantonen. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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