Aargauer DGS prüft internen Abläufe und Entscheidungsprozesse
Von:mm/f24.ch
Das Bezirksgericht Aarau hat Ende 2017 einen im Kanton Aargau tätigen Psychiater wegen sexueller Ausnützung einer Notlage verurteilt. Beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, weil der Kantonsarzt nach erster Kenntnisgabe des Falls keine Massnahmen ergriffen hatte. Regierungsrätin Franziska Roth, Vorsteherin DGS, traf sich mit dem Missbrauchsopfer und liess sich aus erster Hand über den Fall informieren. Die departementsinterne Behandlung des Falls wird nun aufgearbeitet, um erkannte Schwachstellen zu verbessern.
Die Patientin hatte sich nach dem über einen längeren Zeitraum erfolgten Missbrauch im April 2016 an den Kantonsarzt gewandt, kurz nachdem der fehlbare Psychiater eine Selbstanzeige eingereicht hatte. Der Kantonsarzt ordnete ein forensisches Gutachten über den Psychiater an und verzichtete aufgrund der Begutachtung des Gutachters nach entsprechenden Abklärungen auf eine Massnahme.
Die Patientin reichte daraufhin im Oktober 2016 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den fehlbaren Psychiater im Dezember 2017 zu einer bedingten Geldstrafe, zu einer Busse sowie zu einer Entschädigungszahlung an das Opfer. Zudem wurde angeordnet, dass er während zwei Jahren keine weiblichen Patienten therapieren darf. Das DGS ordnete nach der Verurteilung die gleiche Massnahme an.
Der neue Psychiater des Opfers reichte im Auftrag des Opfers im Mai 2018 beim DGS eine Aufsichtsbeschwerde ein, die zu keinen weitergehenden Massnahmen führte.
Um bei der departementsinternen Behandlung des Falls erkannte Schwachstellen verbessern zu können, ordnete nun Regierungsrätin Franziska Roth eine Untersuchung der Abläufe und Entscheidungsprozesse an. Dies mit dem Ziel, dass sich ein solcher Fall im Departement nicht wiederholen kann.
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