Nachrichten aus Zuzgen: Baubewilligungen \ Schwimmbäder \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Personelles \ Baugesuch
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Jesper Honig Spring und Gaetana Morreale Spring für eine Gartenänderung und Böschungsverbauung, Untere Katzenhalde 24, Parz. 1744.
Miroslav Terinek und Katarina Terinkova für eine Gartenänderung und Böschungsverbauung, Untere Katzenhalde 26, Parz. 1879.
Pascal und Silvia Rüfenacht für den Neubau einer Pergola und Besucherparkplatz sowie Stützmauern und Klimaanlage, Katzenhalde 17, Parz. 1880.
Christian und Sandrine Dieterlen für eine Dachverlängerung des Schopfes / Garage und den Einbau eines Holzbackofens, Tierrüti 4, Parz. 1317.
Shachir Alimi für den Neubau einer Stützmauer als Hangsicherung, Hauptstrasse 15, Parz. 1318.
Kilian Adler für die Asphaltierung des Vorplatzes östlich des Aufzuchtstalls, für die Neueindeckung Scheune im Bereich der Hocheinfahrt mit Eternit, für das Vordach beim Legehennenstall und für die Umnutzung des ehemaligen Milchviehstalls, Kohlmatthof, Parz. 1624 und 1665
Gemeindekanzlei
Schwimmbäder Schon bald werden wieder die ersten Schwimmbäder gefüllt. Wenn das Wasser über eine längere Zeit stetig läuft, ist dies auf den Anzeigen der Wasserversorgung ersichtlich. Es muss ein Rohrleitungsbruch vermutet werden. Um Kosten für die Suche nach Lecken zu verhindern, werden die Schwimmbad-Eigentümer gebeten, den Brunnenmeister vorgängig mitzuteilen, wann Sie Ihre Bäder füllen. Herr Berger und seine Stellvertreter sind telefonisch unter der Nummer 061 855 34 50 oder 079 408 19 78 erreichbar. Für Schwimmbäder, welche für mehr als 6 Monate aufgestellt werden, muss ein Baugesuch eingereicht werden. Bei Fragen gibt die Gemeindekanzlei, Tel. 061 875 95 75, gerne Auskunft. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten (§ 41 BauV resp. Norm SN 640 201). Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden (Strassenverkehrsgesetz Art.106), besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat
Personelles Per 15. April 2024 tritt Nico Lützelschwab seine Stelle als Mitarbeiter Haus- und Werkdienst mit einem 100% Pensum an. Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen Herrn Lützelschwab einen guten Start und viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit. Gemeinderat
Baugesuch
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Anja und Manuel Hürbin, Hauptstrasse 39, 4315 Zuzgen
Projektverfasser: Steck+Partner Architekten AG, Christoph Schreiber, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus
Lage: Schulstrasse 22, Parz. 1485
Planauflage: vom 11. April bis 10. Mai 2024 in der Gemeindekanzlei Zuzgen
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Gemeinderat Zuzgen
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