Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Baugesuch \ Öffnungszeiten Ostern \ Wohnungseinrichtung \ Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern \ Leinenpflicht für Hunde
Baugesuch
- Bauherrschaft: Verein Lebensraum Eichmatt, Franz Jakober, Eichmatt 4, 4315 Zuzgen
- Grundeigentümer: Franz Jakober, Eichmatt 4, 4315 Zuzgen
- Projektverfasser: Möri Forst + Dienst GmbH, Gorgen 8b, 5076 Bözen
- Bauvorhaben: Teichsanierung Lebensraum Eichmatt
- Lage: Eichmatt, Parz. 274
- Planauflage: vom 28. März 2024 bis 26. April 2024 in der Gemeindekanzlei Zuzgen
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen.
Da das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig.
Gemeinderat
Öffnungszeiten Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Feiertage am Freitag, 29. März 2024 und Montag, 1. April 2024 geschlossen.
Gemeindeverwaltung
Wohnungseinrichtung
Für die Hauseinrichtung für Flüchtlinge werden noch diverse Möbel benötigt.
Haben Sie Möbel, Bettwäsche, Geschirr, etc., die Sie nicht mehr benötigen? Dann melden Sie sich bitte bei unserer Gemeinderätin, Nina Kerker, 079 959 77 22.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Sozialdienst
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten.
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter §21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: »Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.«
Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeinderat und Jagdgesellschaften
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