Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Waldgrenzenplan \ Demission Schulpflege \ Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege und eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros \ Baugesuch \ Baubewilligung \
Nachführung Waldgrenzenplan
In Abweichung von der öffentlichen Auflage hat die Gemeindeversammlung am 11. Mai 2011 beschlossen, zwei zusätzliche Gebiete einzuzonen. Mit der Einzonung ist der Waldgrenzenplan gestützt auf die §§ 3 ff der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom 16. Dezember 1998 nachzuführen. Vorliegend ist kein Wald betroffen. Ein entsprechender Bericht des Kreisforstamts 1 liegt vom 31. Oktober bis zum 30. November 2011 öffentlich auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Kreisforstamt 1 Jura-Fricktal, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wo keine Einsprache erhoben wird, erwächst die Nachführung des Waldgrenzenplans in Rechtskraft.
Der Gemeinderat
Demission Schulpflege
Frau Silvia Grieder Tapia Sangucho tritt als Schulpflegemitglied zurück, da sie in den nächsten Monaten als Stellvertreterin der Kindergärtnerin tätig ist. Das Bezirksamt hat dem Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Wir danken Frau Grieder für ihren Einsatz in der Schulpflege.
Die Ersatzwahl wurde auf den nächst möglichen offiziellen Wahl- und Abstimmungssonntag, den 11. März 2012, festgelegt.
Der Gemeinderat
Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege und eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros
Frau Tanja Grieder Tapia Sangucho hat ihren Rücktritt als Mitglied der Schulpflege bekannt gegeben. Vor längerer Zeit hatte Frau Nervy Helber ihre Demission als Ersatzmitglied des Wahlbüros bekannt gegeben. Das Bezirksamt hat die beiden Demissionen auf den Zeitpunkt der Ersetzung genehmigt. Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege und für ein Ersatzmitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 findet am Sonntag, 11. März 2012, statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und in der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 13. Januar 2012, 16.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann in der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30 a GPR).
Das Wahlbüro
Baugesuch
- Bauherrschaft: Meyer Silvan und Sabrina, Hübelweg 23, 4465 Hemmiken
- Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Hollinger Josef
- Projektverfasser: Fredy Imesch, Architekturbüro, Mühlerain 384, 5072 Oeschgen
- Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Garage
- Lage: Katzenhalde, Parz. 1744
Planauflage: vom 27. Oktober 2011 bis 28. November 2011 in der Gemeindekanzlei Zuzgen.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen.
Der Gemeinderat
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat Christian und Karin Baumgartner die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf den Parz. 1868 und 1869, Katzenhalde, bewilligt.
Der Gemeinderat Zuzgen
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