Auskunftspflicht für natürliche Personen soll abgeschafft werden
Von: mm/f24.ch
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates legt einen Gesetzesentwurf vor, nach dem natürliche Personen in Privathaushalten bei Umfragen des Bundesamtes für Statistik nicht mehr zur obligatorischen Beantwortung verpflichtet werden können.
In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (Pa.Iv. Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes) schlägt die Kommission vor, das Bundesstatistikgesetz so zu ergänzen, dass die Teilnahme an Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) für natürliche Personen freiwillig wird. Personen, die von Berufs wegen verpflichtet sind, Auskünfte zu erteilen bzw. gewisse statistische Daten zu liefern, bleiben der Auskunftspflicht unterstellt.
Eine Auskunftspflicht für alle soll weiterhin bei der Volkszählung gelten. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung, welcher die Kommission mit 15 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt hat, wird gewährleistet, dass das BFS die vorhandenen Daten von indirekten Erhebungen verwenden kann und dass die Qualität der Statistiken erhalten bleibt.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil sie umfassenden und zuverlässigen Statistiken hinsichtlich der politischen Planung und der Staatsführung eine grosse Bedeutung beimisst und deshalb die Freiwilligkeit bei Direkterhebungen für natürliche Personen in Privathaushalten ablehnt.
Die Initiative war aufgrund einer am 1. September 2009 in Kraft getretenen Änderung der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes eingereicht worden. Mit dieser Änderung wurde die Auskunftspflicht namentlich bei der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung eingeführt. Die Bekanntgabe des mit einer Bussenandrohung verbundenen Obligatoriums hatte in der Presse wie auch in der Politik heftige Reaktionen ausgelöst.
Die SPK hat ihren Vorentwurf bis zum 28. Februar 2011 in die Vernehmlassung geschickt.
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