Aktualisierung der Krisenorganisation der Bundesverwaltung
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) eröffnet. Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Voraussetzungen für einen raschen und systematischen Einsatz der überdepartementalen Krisenstäbe zu schaffen und somit die Bundesverwaltung effizienter und effektiver auf Krisensituationen vorzubereiten.
In einer Zeit zunehmender globaler Unsicherheiten hat der Bundesrat bereits am 29. März 2023 einen Richtungsentscheid zur Optimierung seines Krisenmanagements getroffen (f24.ch berichtete). Der Fokus liegt darauf, aufkommende Krisen so lange wie möglich innerhalb der bestehenden Strukturen der Bundesverwaltung zu bewältigen, jedoch mit beschleunigten Verfahren zur Steigerung der Effizienz. Zudem soll die frühzeitige Erkennung von Krisen verstärkt werden, um auf Lageveränderungen zeitgerecht reagieren zu können.
Die neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung wurde auf der Grundlage des Richtungsentscheides des Bundesrates erarbeitet. Im Zentrum der Vernehmlassungsvorlage steht gemäss dem bundesrätlichen Erläuterungen das neu ausgerichtete Krisenmanagement der Bundesverwaltung mit drei Schlüsselelementen:
Der politisch-strategische Krisenstab ist zuständig für die Vorbereitung politischer und strategischer Entscheidungen. Er setzt sich in der Regel zusammen aus den Generalsekretärinnen oder Generalsekretären der Departemente, den beiden Vizekanzlerinnen oder Vizekanzlern sowie der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dem Bundesamt für Justiz und dem Staatssekretariat für Wirtschaft.
Der operative Krisenstab koordiniert Massnahmen, um dem politisch-strategischen Krisenstab entscheidungsrelevante Informationen zu liefern und Aktionen umzusetzen. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der im Einsatz stehenden Krisenstäbe sowie aus weiteren betroffenen Verwaltungseinheiten der Departemente zusammen. Auch Vertretungen des Bundesamts für Justiz sollen auf dieser Stufe einbezogen werden.
Der permanente Kernstab spielt eine zentrale Rolle in der Krisenvorbereitung und -bewältigung. Er besteht aus Mitarbeitenden der Bundeskanzlei sowie des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und kann bei Bedarf mit Expertinnen und Experten verschiedener Departemente ergänzt werden. Die Mitglieder arbeiten in der normalen Lage in ihren ordentlichen Linienfunktionen und stehen im Krisenfall zur Unterstützung bereit.
Ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Strategie ist zudem der systematische Einbezug der Kantone, der Wissenschaft und gegebenenfalls weiterer relevanter Akteure in die Krisenstäbe. Diese Massnahme fördert eine ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Interessengruppen angemessen vertreten sind.
Die Verordnung betrifft nicht die Organisation des Krisenmanagements für spezifische Ereignisse, welche in die Zuständigkeit bereits bestehender Krisenstäbe fallen, wie etwa der Sonderstab Geiselnahme und Erpressung oder der Sonderstab Asyl. Auch Strukturen zur Sicherstellung der betrieblichen Kontinuität der Bundesverwaltung sowie der Sicherheitsausschuss und die Kerngruppe Sicherheit sind hiervon ausgeschlossen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. September 2024 «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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