Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge im Visier des Preisüberwachers
Von: mm/f24.ch
Der Preisüberwacher hat eine Marktbeobachtung zu den acht regionalen Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge durchgeführt. Diese Aufsichtsbehörden üben die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge aus und erheben von diesen Gebühren. Der Preisüberwacher hat einerseits Ertrag und Aufwand pro Prüfungshandlung, andererseits die jährlichen Aufsichtsgebühren verglichen. Er hat zudem die Reserven untersucht.
Stefan Meierhans, Preisüberwacher
In seinem Bericht zieht der Preisüberwacher das folgende Fazit:
Die acht regionalen Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge haben alle denselben Auftrag und führen grundsätzlich dieselben Prüfungshandlungen durch. Trotzdem unterscheiden sich Ertrag und Aufwand pro Prüfungshandlung sowie die Höhe der jährlichen Aufsichtsgebühren stark.
Diese Unterschiede sind im Einzelnen nicht nachvollziehbar, insbesondere auch deshalb, weil das Reporting zu wenig transparent und aussagekräftig ist. Sie sind allerdings so gross, dass die Frage legitim erscheint, ob die teuren Aufsichtsbehörden sich an den günstigeren orientieren sollten. Jedenfalls sollten Massnahmen zur Steigerung der Effizienz geprüft werden.
Der Preisüberwacher erwartet für die Zukunft im Interesse der Beaufsichtigten:
Die Jahresberichte der Aufsichtsbehörden werden so ausdifferenziert und standardisiert, dass daraus aussagekräftige Vergleiche und Benchmarks erstellt werden können. Insbesondere ist die Aufsichtstätigkeit einheitlich aufzuschlüsseln und transparent auszuweisen, welche Prüfungshandlungen in der jährlichen Aufsichtsgebühr inbegriffen sind bzw. mit einer spezifischen Gebühr finanziert werden.
Die Aufsichtsbehörden hinterfragen sowohl ihren Ertrag wie ihren Aufwand kritisch. Gestützt auf Benchmarks und Best Practice senken sie die Gebühren nach Möglichkeit und steigern die Effizienz.
In Bezug auf die jährlichen Aufsichtsgebühren vermeiden die Aufsichtsbehörden Tarifmodelle, die zu abrupten Gebührenerhöhungen beim Überschreiten eines Schwellenwerts der Bilanzsumme führen.
Die übrigen gebührenpflichtigen Tätigkeiten (Prüfungen, Verfügungen und andere Dienstleistungen) werden in den acht Aufsichtsbehörden erheblich unterschiedlich definiert. Aus diesem Grund hat der Preisüberwacher auf eine vergleichende Analyse der für diese Tätigkeiten anfallenden Gebühren verzichtet. Er erwartet – allenfalls durch die Statuierung einer Richtlinie durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) –, dass diese Tätigkeiten und deren Gebühren einheitlich definiert und bepreist werden. Dies würde es ermöglichen, die Preise einem Vergleich zu unterziehen.
Das Ziel der Reservebildung überschreitet 100 Prozent des durchschnittlichen Betriebsaufwands der jeweils letzten drei Jahre nicht. Überschüssige Reserven werden an die Vorsorgeeinrichtungen rückerstattet. Der Preisüberwacher lädt namentlich die OSTA und die BSABB ein, eine solche Rückerstattung zu prüfen.
Der Preisüberwacher hat die Ergebnisse der Marktbeobachtung allen Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge und der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge zugestellt. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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