Ab 2011 wird die CO2-Abgabe jeweils im Erhebungsjahr an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2010 die CO2-Verordnung entsprechend angepasst.
Gemäss der bisher gültigen CO2-Verordnung wird das Geld der CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas zwei Jahre nach der Erhebung samt Zinsen an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt. Um die Konjunktur zu stärken, hatten Bundesrat und Parlament im September 2009 entschieden, die Erträge der CO2-Abgabe aus den Jahren 2008, 2009 und 2010 im Jahr 2010 frühzeitig an Bevölkerung und Wirtschaft zurück zu verteilen.
Ginge die Rückverteilung ab 2011 wieder in den ursprünglichen Modus über, entstünde eine wirtschaftspolitisch unerwünschte Lücke. Damit die Rückverteilung ohne Unterbruch weitergeht, hat der Bundesrat deshalb entschieden, ab 2011 das Geld aus der CO2-Abgabe jeweils im Erhebungsjahr zurück zu verteilen. Für diese Neuregelung hatte sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion "Laufende Rückerstattung von CO2-Erträgen" der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben ausgesprochen. Die Gelder der VOC-Abgabe (Abgabe auf flüchtigen organischen Schadstoffen, die seit 2000 erhoben wird) hingegen werden wie bis anhin zwei Jahre nach der Erhebung zurückverteilt.
Mit dieser Regelung werden ab 2011 an die Bevölkerung und die Wirtschaft aus der CO2- und der VOC-Abgabe mehr als 500 Millionen Franken zurückverteilt.
Anhang: 360 Millionen Franken im Juni an Schweizer Wirtschaft Die Gelder aus der CO2-Abgabe - total rund 860 Millionen Franken aus den Jahren 2008 bis 2010 - fliessen dieses Jahr erstmals an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Bevölkerung erhält die Lenkungsabgaben (CO2- und VOC-Abgabe) über einen Abzug in der Höhe von Fr. 6.80 pro Monat von der Krankenkassenprämie bereits seit Beginn des Jahres zurück verteilt. Gesamthaft sind das im Jahr 2010 rund 630 Millionen Franken.
An die Wirtschaft fliessen die Gelder aus der CO2-Abgabe im Juni 2010 zurück. Die Rückverteilung wird proportional zur AHV-Lohnsumme der Arbeitnehmenden bemessen und über die Ausgleichskassen abgewickelt. Insgesamt erhält die Schweizer Wirtschaft rund 360 Mio. Franken aus der CO2-Abgabe der Jahre 2008, 2009 und 2010. Die Unternehmen erhalten das Geld proportional zur Lohnsumme 2008 (131,10 Franken pro 100'000 Franken AHV-Lohnsumme).
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