Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ausführungsbestimmungen dazu beschlossen.
In der Sommersession 2008 verabschiedete das Parlament das Bundesge¬setz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, welches die Krankenversicherung, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL) betrifft.
Diese Gesetzesänderungen sowie die notwendigen Ausführungsverordnungen des Bundes treten auf den 1. Juli 2010 in Kraft. Damit verbleibt den Kantonen ein weiteres Jahr, um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen und die neue Pflegefinanzierung fristgerecht einzuführen. Die relativ rasche Inkraftsetzung ist notwendig, um eine drohende Kostenzunahme zu Lasten der Krankenversicherung zu verhindern.
Die neue Pflegefinanzierung regelt die Aufteilung der Pflegekosten und deren Übernahme durch die Krankenversicherung, durch die Versicherten und die Kantone. Die Neuregelung soll für die Krankenversicherung kostenneutral sein und für sie zu keiner finanziellen Mehrbelastung führen.
Die Ausführungsverordnungen des Bundes betreffen in erster Linie die Krankenversicherung. In der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden die Modalitäten der Finanzierung der Pflegeleistungen geregelt, die ambulant oder in einem Pflegeheim erbracht werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet künftig einen fixen, nach Zeitaufwand abgestuften Beitrag an die ärztlich verordneten Pflegeleistungen. In der KVV wird die Kompetenz zur Festsetzung dieser Beiträge an das EDI delegiert. In der Verordnung des EDI, der KLV, werden die Beiträge festgesetzt. Ebenso werden in dieser Verordnung die Leistungen der Akut- und Übergangspflege geregelt, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt während maximal 14 Tagen übernommen werden.
Die Pflegefinanzierung betrifft auch die AHV und die EL. Aus diesem Grund wurde auch eine Anpassung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bezüglich der Heimdefinition vorgenommen.
Die Änderung der KVV zur Umsetzung der Pflegefinanzierung wurde zum Anlass genommen, auch noch weitere Punkte zu revidieren. Diese betreffen insbesondere die Verlängerung der Dauer der kantonalen Pilotprojekte für die Kostenübernahme für Leistungen im Ausland sowie die Organisationen der Physiotherapie. Diese Änderungen treten bereits auf den 1. August 2009 in Kraft.
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