Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Asylverordnung 2 dahingehend zu ändern, dass der Bund den Kantonen die durch den Anstieg der Asylgesuche entstehenden Zusatzkosten im Unterbringungs- und Betreuungsbereich abgilt. Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2008 in Kraft.
Die Mehrausgaben der Kantone fielen insbesondere an, weil der Bund seiner Zusage nicht nachkommen konnte, bei einem starken Anstieg der Asylgesuche die Asylsuchenden während sechs Monaten in Bundesstrukturen unterzubringen. Die Kantone hätten dann genügend Zeit gehabt, zusätzliche Unterkünfte zu öffnen und das notwendige Betreuungspersonal zu rekrutieren. Da die dafür vorgesehenen Lokalitäten des Bundes jedoch nur in sehr beschränktem Ausmass zur Verfügung stehen, müssen die Kantone die Unterkünfte für die steigende Zahl der Asylsuchenden selbst bereitstellen.
Diese Erfahrungen zeigen, dass die Kantone wie früher in die Lage versetzt werden müssen, auf Schwankungen bei den Gesuchseingängen zu reagieren. Bis auf weiteres hat der Bundesrat deshalb beschlossen, für die Bewältigung der aktuellen Situation einen jährlichen Betrag von rund 25 Millionen Franken auszurichten.
Mit der rückwirkenden Inkraftsetzung der Verordnungsänderung wird der Bund den Kantonen für das Jahr 2008 somit ca. 12.5 Millionen Franken zusätzlich ausrichten. Die Ausrichtung für das Jahr 2009 steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des entsprechenden Nachtragskredits l/2009 durch das Parlament.
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