Der Voranschlag 2010 erfüllt die Vorgaben der Schuldenbremse. Für die Jahre 2011-13 hingegen zeichnet sich ein Bereinigungsbedarf ab. Mit dem Konsolidierungsprogramm für die Jahre 2011-13 will der Bundesrat den Bundeshaushalt ab 2011 um rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entlasten. Damit wird der Ausgabenplafond gemäss Schuldenbremse eingehalten. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Eckwerte festgelegt. Beim Konsolidierungsprogramm stehen ausgabenseitige Entlastungen im Vordergrund. Aufgrund der nach wie vor hohen Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung haben die gestrigen Beschlüsse des Bundesrats den Charakter einer Eventualplanung.
Im Gegensatz zum Finanzplan erfüllt der Voranschlag 2010 trotz Defizit noch die Vorgaben der Schuldenbremse. Für die Jahre 2011-2013 hingegen zeichnet sich ein Bereinigungsbedarf ab, wie der Bundesrat bereits an seiner Sitzung vom 1. Juli 2009 festgestellt hat. Dieser Bereinigungsbedarf, den der Bundesrat am 30. September 2009 mit rund 1,5 Milliarden Franken beziffert hat, soll mit dem heute in den Grundzügen beschlossenen Konsolidierungsprogramm aufgefangen werden.
Ziel ist es, die stete, an der Schuldenbremse orientierte Finanzpolitik der ruhigen Hand fortzuführen. Da in den vergangenen Monaten auf umfangreiche Programme zur Ankurbelung der Wirtschaft verzichtet wurde, drängen sich jetzt auch keine übermässigen Kurskorrekturen auf.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten in Bezug auf Defizit- und Verschuldensquote gut da steht. Diese Positionierung will der Bundesrat halten. Deshalb gilt es, auch in den Finanzplanjahren den Pfad der Schuldenbremse nicht zu verlassen.
Eckpunkte des Konsolidierungsprogramms 2011-13 Das Konsolidierungsprogramm soll sechs Massnahmenpakete umfassen und hauptsächlich auf der Ausgabenseite ansetzen:
in Mio. CHF
2011
2012
2013
I: Kompensation Stabilisierungsprogramme 1 und II
177
177
-
II: Anpassung Teuerung
554
554
554
III: Querschnittskürzungen
141
161
197
Personal
101
101
137
Informatik
40
60
60
IV: Massnahmen AÜP
278
412
531
V: Korrektur Passivzinsen
300
150
150
VI: Einnahmenseitige Massnahmen
108
107
79
Entlastungswirkung total
1'557
1'561
1'511
I: Kompensation vorgezogener Investitionen. In einem ersten Schritt sollen Investitionen kompensiert werden, die im Rahmen der ersten zwei Konjunkturstabilisierungsprogramme zeitlich vorgezogen wurden, aber im aktuellen Finanzplan immer noch eingestellt sind. Die Massnahme hat weder Aufgabenverzichte noch Verzögerungen bei bestehenden Investitionsplanungen zur Folge.
II: Anpassung an die tiefere Teuerung. Die veränderte Konjunkturlage wirkt sich im aktuellen Finanzplan asymmetrisch auf Einnahmen und Ausgaben aus: Während die Einnahmen und Ausgaben wie Passivzinsen oder Beiträge an die Sozialversicherungen fortlaufend an die neuen konjunkturellen Eckwerte angepasst werden, werden zahlreiche andere Ausgabenpositionen mit einer konstanten Teuerung von jährlich 1,5 Prozent hochgerechnet. Da die effektive Teuerung in den Jahren 2009-2010 mit kumuliert rund 0,5 Prozent voraussichtlich jedoch deutlich tiefer liegen wird, führte dies zu einem ungewollten realen Ausbau. Dieser Effekt soll mit einer Kürzung von 2,5 Prozent auf den fraglichen Krediten ausgeglichen werden. Dies ergibt eine jährliche Entlastung von gut 550 Millionen.
III: Querschnittsmassnahmen Personal und Informatik. Hier wird gezielt der Eigenbereich der Bundesverwaltung zur Haushaltentlastung beigezogen: Beim Personal steht der Stellenbestand im Vordergrund: Obwohl mit den Entlastungsprogrammen 03 und 04 eine Stabilisierung des Personalbestands verfolgt wurde, nimmt der Stellenbestand des Bundes seit 2007 wegen neuen oder der Intensivierung bestehender Aufgaben wieder zu. Mit einer sukzessiven Reduktion des Mengengerüsts um bis zu 2 Prozent im Jahr 2013 (-72 Mio.) soll diesem Trend Einhalt geboten werden. Daneben werden der Beratungsaufwand gesenkt und die Verwaltungskostenpauschale an die PUBLICA reduziert (-20 Mio.). Im Lohnbereich will sich der Bundesrat auf eine Anpassung der für den Teuerungsausgleich eingestellten Mittel beschränken (-45 Mio.). Weitergehende Massnahmen stehen für den Bundesrat nicht zur Debatte: Sie würden die Bundesverwaltung im Vergleichsmarkt schwächen und mit Blick auf die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ein falsches Signal setzen. Zudem soll der lnformatikbereich 40 Millionen im Jahr 2011 und je 60 Millionen in den Jahren 2012 und 2013 an die Haushaltsentlastung beitragen.
IV: Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung. Im Ergänzungsbericht zum Legislaturfinanzplan 2009-11 hat der Bundesrat im April 2008 die Reformstossrichtungen aus der Aufgabenüberprüfung festgelegt. Im Konsolidierungsprogramm sollen jetzt jene Massnahmen umgesetzt werden, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesanpassungen realisieren lassen. Tiefer greifende Reformen, die eine längere Vorbereitung erfordern, werden durch die zuständigen Departemente in separaten Vorlagen und nach eigenem Zeitplan vorangetrieben. Insgesamt sollen die im Rahmen des Konsolidierungsprogramms umzusetzenden Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung eine Entlastungswirkung von rund 280 bis 530 Millionen in den Jahren 2011-2013 erreichen.
V: Passivzinsen. Berücksichtigt werden Minderausgaben, die sich aus der Reduktion der Verschuldung bzw. des Verschuldungsanstiegs ergeben (100—150 Mio.). Im Jahr 2011 wird die Finanzierungsrechnung zudem durch voraussichtliche Agios im Umfang von rund 200 Millionen entlastet.
VI: Einnahmenseitige Massnahmen. Mit einer Erhöhung der Tabaksteuer um 20 Rappen pro Paket sowie drei nichtfiskalischen Massnahmen soll auch die Einnahmenseite im Sinne der Ausgewogenheit einen massvollen Beitrag in der Grössenordnung von 80 bis 100 Millionen zur Haushaltkonsolidierung beitragen.
Insgesamt kann mit dem Konsolidierungsprogramm das durchschnittliche jährliche Ausgabenwachstum im Zeitraum 2008 bis 2013 auf rund 2,2 Prozent gesenkt werden. Das prognostizierte BIP-Wachstum dürfte in dieser Zeitspanne bei rund 2,5 Prozent liegen. Das mit der AÜP verfolgte Ziel einer Stabilisierung der Staatsquote kann damit erreicht werden.
Ausblick Bis im Februar/März 2010 erarbeitet das EFD zum Konsolidierungsprogramm einen Vernehmlassungsbericht. Die Vernehmlassung soll auf konferenziellem Weg stattfinden. Gleichzeitig mit den Vernehmlassungsunterlagen zum Konsolidierungsprogramm wird der Bundesrat auch einen Bericht über die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung veröffentlichen, der über das gesamte Massnahmenkonzept informiert. Angesichts der Unsicherheit bezüglich der künftigen Konjunkturentwicklung kommt den Massnahmen derzeit der Charakter einer Eventualplanung zu. Die definitiven Beschlüsse wird der Bundesrat im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2011 gestützt auf die dann vorliegenden Konjunkturdaten und die Ergebnisse der Vernehmlassung treffen.
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