Flugplatz Lugano: Operationelle Übergangsmassnahme für Nachtanflüge
Von: mm / f24.ch
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat für den Flugplatz Lugano eine Übergangsregelung bei den Nachtanflügen angeordnet. Damit soll die Betriebssicherheit des Flugplatzes Lugano verstärkt werden. Die neue Massnahme tritt am 25. Oktober 2009 in Kraft. Sie gilt, bis ein Projekt des Flughafens zur Optimierung der Sicherheit umgesetzt ist.
Um einen optimalen Flugbetrieb zu gewährleisten und die Sicherheit zu verstärken, hat der Flugplatz Lugano ein Optimierungsprojekt lanciert. Dieses beinhaltet die Beleuchtung von Geländehindernissen sowie die Installation einer Leit- und Anflugbefeuerung auf die Nordpiste (Piste 19). Zweck dieser Installationen ist es, den Besatzungen beim Anflug nachts auf dem sogenannten «Circling» die Orientierung zu erleichtern.
Die Umsetzung dieses vom Flugplatz durchgeführten umfangreichen Projektes ist zeitaufwändig. Im Interesse der Sicherheit des Flugbetriebs hat das BAZL deshalb eine Übergangsregelung verfügt, welche am 25. Oktober 2009 in Kraft tritt. Die neue Regelung sieht vor, dass sich im Bereich des Anflugsektors unterhalb von 3000 Fuss (ca. 915 Meter über Meer) keine Wolken mehr befinden dürfen. Die Übergangsmassnahme betrifft sämtliche Luftfahrzeuge im Instrumentenanflug (IFR). Ziel ist es zu vermeiden, dass die Besatzungen beim Anflug auf Piste 19 bei einem allfälligen plötzlichen Sichtverlust die Orientierung verlieren. Gemäss heutiger Regelung für den Flugplatz Lugano können Nachtflüge bei einer Wolkenuntergrenze von 2615 Fuss (ca. 800 Meter über Meer) durchgeführt werden, auch wenn sich unterhalb dieser Grenze vereinzelt Wolken befinden. Die Übergangsregelung gilt, bis das Projekt zur Optimierung der Sicherheit umgesetzt ist.
Das BAZL hat diese Massnahme gestützt auf eine umfassende Sicherheitsüberprüfung des Betriebs auf dem Flugplatz Lugano getroffen. Die Überprüfung war Teil der allgemeinen Sicherheits- und Risikoüberprüfung, die das BAZL auf den Schweizer Flugplätzen durchführt.
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