SPK-N für Staatsvertragsreferendum - gegen Volksinitiative
Von: mm/f24.ch
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will in der Verfassung ein obligatorisches Referendum für Staatsverträge verankern, deren Inhalt Verfassungsrang zukommt. Sie spricht sich somit für den Entwurf des Bundesrates für einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)“ aus. Die Volksinitiative hingegen soll Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen werden.
Die am 11. August 2009 eingereichte Volksinitiative verlangt einen Ausbau des obligatorischen Staatsvertragsreferendums. Danach sollen dem obligatorischen Referendum völkerrechtliche Verträge unterliegen, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen, die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen, Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Organisationen übertragen oder neue einmalige Ausgaben ab einem bestimmten Betrag nach sich ziehen.
Die SPK hält fest, dass es sich bei dem im Initiativtext wiederholt verwendeten Begriff „wichtige Bereiche“ nicht um einen juristischen Begriff mit gefestigter Praxis handelt. Was ein wichtiger Bereich ist, kann nur politisch bestimmt werden. Die Bundesversammlung müsste bei jedem Einzelfall entscheiden, ob der zur Diskussion stehende Staatsvertrag zu einem wichtigen politischen Sachbereich zu zählen ist.
Die Kommission ist jedoch der festen Überzeugung, dass in der Verfassung die Kriterien möglichst präzis festgelegt sein müssen, in welchen Fällen ein Staatsvertrag dem Referendum untersteht. Es entspricht in keiner Weise der schweizerischen Tradition der Volksrechte, dass die Bundesversammlung fallweise bestimmt, ob ein bestimmter Gegenstand einer Volksabstimmung unterzogen werden soll oder nicht. Die Kommission spricht sich deshalb mit 17 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung dafür aus, dass die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen wird.
Allerdings sieht die Kommission, dass durchaus noch eine Optimierungsmöglichkeit bei der Konzeption des obligatorischen Staatsvertragsreferendums besteht. Die bestehende Verfassungsbestimmung soll deshalb durch eine neue Ziffer ergänzt werden, wonach völkerrechtliche Verträge, die eine Änderung der Bundesverfassung erfordern oder einer solchen gleichkommen, dem obligatorischen Referendum unterstehen. Damit wird auch auf Verfassungsstufe der Parallelismus zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht hergestellt, wie wir ihn bereits auf Gesetzesstufe kennen: Rechtliche Bestimmungen in Staatsverträgen, welche Gesetzescharakter haben, sollen dem fakultativen Referendum unterstehen, rechtliche Bestimmungen in Staatsverträgen, welche Verfassungscharakter haben, sollen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Die Kommission spricht sich mit 17 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung für dieses im Entwurf für einen direkten Gegenentwurf enthaltene Konzept aus.
Eine Minderheit der Kommission erachtet jedoch den in der Volksinitiative gemachten Vorschlag als zielführender. Das Initiativkomitee habe an einigen Beispielen klar aufgezeigt, welche Staatsverträge zukünftig dem obligatorischen Referendum unterstehen sollten. Daraus könne die Bundesversammlung eine kohärente Praxis entwickeln. Die Minderheit beantragt deshalb, dass die Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme empfohlen wird.
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