Revision Versicherungsvertragsgesetz in Vorbereitung
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat beauftragte gestern das Eidgenössische Finanzdepartement, eine Botschaft zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes auszuarbeiten. Das Gesetz regelt die Beziehungen zwischen Versicherungen und ihren Kunden.
Das bestehende Versicherungsvertragsgesetz ist über hundert Jahre alt und genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Mit der Totalrevision soll das Versicherungsvertragsrecht an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst sowie der Versicherungsschutz verbessert werden. Vordringliche Konsumentenschutzanliegen wurden bereits in einer ersten Teilrevision im Jahr 2006 verwirklicht. Die Botschaft zur Totalrevision soll dem Parlament im Sommer dieses Jahres unterbreitet werden.
Aufgrund der 2009 durchgeführten Vernehmlassung und einer umfangreichen Untersuchung der möglichen Regulierungsfolgen hat der Bundesrat einige Vorentscheide für die Gesetzesrevision getroffen. Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz soll unter anderem folgende Punkte enthalten:
Versicherte erhalten ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für Versicherungsverträge
Neu soll für Versicherungsverträge eine dreijährige ordentliche Kündigungsfrist bestehen
Die Informationspflichten vor Vertragsabschluss werden leicht erweitert aber weiterhin abschliessend geregelt
Die Gründe für eine Kündigung des Vertrags wegen unwahrer Angaben des Kunden beim Vertragsschluss werden nicht weiter eingeschränkt
Die Verjährungsfrist wird verlängert
Einführung von Transparenzvorschriften über die Entschädigung bei den Versicherungsmaklern
Bereits im Januar 2010 hatte der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung eine vertiefte Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesrevision in Auftrag gegeben. Der Schlussbericht dieser Regulierungsfolgenabschätzung wurde am 14. Oktober 2010 durch das Eidgenössische Finanzdepartement publiziert.
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