Am Dienstag und Mittwoch hat in Brüssel die dritte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in den Bereichen Agrar-, Lebensmittel- und Produktesicherheit sowie im Gesundheitsbereich stattgefunden. Die dritte Verhandlungsrunde diente der Konsolidierung der Erkenntnisse aus dem Vergleich der Rechtslage zwischen Gemeinschaftsrecht und Schweizer Recht (Acquis-Screening) in den einzelnen Themenbereichen.
Am Dienstag und Mittwoch 2./3. Juni 2009 haben sich die Unterhändler aus der Schweiz und der EU in Brüssel zum dritten Mal zu Verhandlungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit getroffen. Die Verhandlungen im Bereich Marktzugang für Agrarprodukte fanden bereits am 13. Mai 2009 in Brüssel statt. Die dritte Verhandlungsrunde diente der Konsolidierung und dem einheitlichen Verständnis der Erkenntnisse aus den zahlreichen Expertengesprächen, die in den einzelnen Verhandlungsteams seit der letzten Verhandlungsrunde von Februar 2009 stattgefunden haben.
Das Verhandlungsziel im Bereich Marktzugang ist der gegenseitige Abbau sowohl tarifärer (Zölle und Kontingente) als auch nicht-tarifärer Handelshemmnisse (unterschiedliche Produktvorschriften und Zulassungsbestimmungen) für die gesamte ernährungswirtschaftliche Wertschöpfungskette (Landwirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerte Bereiche). Dieser umfassende Ansatz stärkt den Wettbewerb, ermöglicht Kostensenkungen und schafft neue Exportchancen. Die Konsumenten profitieren von einem vielfältigeren Angebot.
In den ersten zwei Verhandlungsrunden diskutierten die Delegationen den Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse. Die dritte Verhandlungsrunde im Bereich Marktzugang diente einer ersten Diskussion der Modalitäten für den Zollabbau. Dabei sind die Parteien übereingekommen, dass es für einen vollständigen, gegenseitigen Zollabbau angemessene, für die Landwirtschaft tragbare Übergangsfristen braucht.
Beteiligung an EU-Agenturen und Frühwarnsystemen In den Bereichen Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie Gesundheit soll die bestehende informelle Zusammenarbeit mit der EU vertieft und ergänzt werden. Im Zentrum stehen der Anschluss an drei Schnell- und Frühwarnsysteme sowie die Schweizer Teilnahme an den beiden entsprechenden EU-Agenturen (an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ECDC). Dazu kommt die Beteiligung der Schweiz am EU-Gesundheitsprogramm. Diese Beteiligungen würden eine bessere Kooperation sowie eine schnelle und koordinierte Reaktion auf die grenzüberschreitenden Risiken ermöglichen. Für die EU ist die Angleichung des Schweizer Rechts an das EU Recht (acquis communautaire) in den relevanten Bereichen eine Bedingung für diese Zusammenarbeit.
Seit der letzten Verhandlungsrunde vom Februar 2009 haben im Bereich Lebensmittelsicherheit Expertengespräche zu gegen zwanzig verschiedenen Themen des Lebensmittel-Acquis stattgefunden. Dabei wurden unter anderem so unterschiedliche Themen wie Aroma- und Zusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, Teilnahme an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Etikettierung von Lebensmitteln und Tierarzneimittel besprochen.
An der Sitzung des Verhandlungsteams Lebensmittelsicherheit vom 2. Juni 2009 wurde ein Tour d'Horizon über alle relevanten Themen gemacht und die Ergebnisse der erwähnten Expertengespräche zusammengetragen. Die bisherigen Arbeiten sind gut verlaufen und haben keine unüberwindbaren Hindernisse für die Angleichung an den Acquis gezeigt, da gewisse Teile der schweizerischen Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit in den letzten Jahren kontinuierlich derjenigen der Europäischen Gemeinschaft angenähert wurde.
Ebenso konnten in den Verhandlungsteams Produktesicherheit und Öffentliche Gesundheit Unklarheiten bezüglich dem EU-Rechtsbestand geklärt und das weitere Vorgehen bei sensiblen Themengebieten im Bereich öffentliche Gesundheit diskutiert werden. In diesem Verhandlungsteam fanden im Vorfeld zur dritten Verhandlungsrunde technische Expertengespräche in den Bereichen übertragbare Krankheiten, Tabak, Substanzen menschlichen Ursprungs (Gewebe, Zellen, Blut und Blutprodukte) und zum Gesundheitsprogramm statt. Ziel dieser Gespräche war es, ein gegenseitiges Verständnis der beiden Rechtssysteme zu schaffen sowie zahlreiche technische Fragen zu klären.
Die nächste umfassende Verhandlungsrunde ist für Herbst 2009 vorgesehen.
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