Der Bundesrat beschloss am Freitag das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) auf den 1.1.2010 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er verschiedene Verordnungen erlassen. Diese Verordnungen verwirklichen den Bundesratsbeschluss vom 25. März2009 , wonach der DAP und der SND in einem neu zu schaffenden Bundesamt zusammenzuführen und zum Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu vereinigen sind.
Bei der Schaffung der Rechtsgrundlagen für den NDB wurde darauf geachtet, dass aus dem bisherigen Verordnungsrecht (allenfalls mit Anpassungen) alle jene Vorschriften übernom¬men wurden, die für das reibungslose Funktionieren des NDB und des Nachrichtendienstes der Armee (NDA) weiterhin notwendig sind. Der rechtliche Umbau durfte nicht zu Lücken im neuen Regelwerk führen. Zudem wurden in den neuen Verordnungen die Aufträge des durch das Parlament am 3. Oktober 2008 verabschiedete ZNDG vollgezogen, wie zum Beispiel die gemeinsame und umfassende Beurteilung der Bedrohungslage sowie die Regeln zur Bearbeitung von Personendaten durch die Stellen des zivilen Nachrichtendienstes.
Die Vorlage umfasst folgende Erlasse:
die Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes (neu)
die Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee (neu)
die Verordnung über die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (neu)
die Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen und Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei (neu)
die Verordnung über die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen infolge der Schaffung des NDB.
Die Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) und die Verordnung über die Nachrichtendienste im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VND) werden aufgehoben. Die Bestimmungen dieser Erlasse werden inhaltlich in die folgenden neuen Verordnungen integriert:
in die Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes,
in die Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee und
in die Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen und Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei.
Die Inkraftsetzung des ZNDG sowie des Verordnungsrechts zur Konstituierung des NDB erfolgt am 1.Januar.2010.
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