SVP will Zuwanderung mit der Begrenzungsinitiative bremsen
Von: mm/f24.ch
Die Schweiz habe die Kontrolle über die Zuwanderung verloren und wirkungsvolle Instrumente zur Steuerung und zur Begrenzung der Einwanderung existieren nicht. Der Hauptgrund dafür sei die Personenfreizügigkeit mit der EU, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen, stellte die SVP an ihrer gestrigen Medienorientierung fest. . Es sei deshalb höchste Zeit, dass die Schweiz die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinne und den Zustrom von Einwanderern wieder begrenzen könne. Deshalb schlägt die SVP-Parteileitung der Delegiertenversammlung vom Samstag in Einsiedeln die Lancierung einer „Begrenzungsinitiative" vor.
Für die SVP ist unbestritten, dass die Wirtschaft genügend Arbeitsplätze braucht, die Zuwanderung müsse jedoch gesteuert werden fordert Parteistratege Christoph Blocher. Laut SVP wirkt sich ungebremste Zuwanderung negative auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke aus. Auch die Arbeitslosigkeit verbleibe trotz guter Konjunktur auf vergleichsweise hohem Niveau.
Personenfreizügigkeit
Zuwanderer aus der EU verdrängen Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die wiederum nicht in ihre Heimatländer zurückkehren und die Sozialwerke belasten. Wie die SVP bei der Einführung der Personenfreizügigkeit vorausgesagt habe, geraten auch die Löhne der Arbeitnehmer unter Druck. Wegen Schengen/Dublin würden auch die Probleme im Asylbereich zunehmen und die Kriminalität ansteigen. Eine Kündigung der Personenfreizügigkeit schliesst die Parteileitung nicht aus, wie Toni Brunner erklärte.
Eckpunkte Die Parteileitung hatte der parteiinternen Fachkommission „Ausländerpolitik" den Auftrag erteilt, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Zuwanderung wieder eigenständig gesteuert werden kann. Neben parlamentarischen Vorstössen hat die Fachkommission der Parteileitung die Lancierung einer Volksinitiative empfohlen. Die Parteileitung hat nun die Eckpunkte und Zielsetzungen einer solchen Volksinitiative formuliert und gestern der Öffentlichkeit präsentiert. Der Grundsatz der Lancierung und detaillierten Ausarbeitung einer Volksinitiative soll am 28. Mai 2011 von der SVP-Delegiertenversammlung diskutiert und verabschiedet werden.
Folgende Punkte sollen in der Verfassung verankert werden:
Die Einwanderung von Ausländerinnen und Ausländern muss wieder eigenständig steuerbar sein.
Die Einwanderung muss durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländer- und Asylrechts begrenzt werden.
Bei der Erteilung von Aufenthalts-, Niederlassungs- und Grenzgängerbewilligungen ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Bedarf nach Arbeitskräften Rücksicht zu nehmen. Dabei soll ein Inländervorrang gelten.
Für die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sind Kriterien zu definieren, insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
Es besteht kein Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen.
Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Grundsätze verstossen.
Internationale Verträge, die der neuen Verfassungsbestimmung widersprechen, sind anzupassen oder zu kündigen.
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