APK-N gegen Pirateneinsatz und Militärgesetz-Revision
Von: mm / f24.ch
Im Rahmen eines Mitberichts zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommission, hat sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) mit dem Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie mit der Änderung des Militärgesetzes auseinandergesetzt. Bereits an ihrer Sitzung vom 19./20. Januar 2009 hatte die Kommission mit 12 zu 6 Stimmen beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, auf jeglichen militärischen Einsatz im Golf von Aden zu verzichten.
An der gestrigen ausserordentlichen Sitzung beschloss die APK-N mit 20 zu 5 Stimmen der SiK-N zu beantragen, auf die Änderung des Militärgesetzes nicht einzutreten.
Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung will die APK-N auch für den Bundesbeschluss über die Teilnahme an der multinationalen Operation NAVFOR Atalanta der SiK-N beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass ein militärischer Einsatz aus Schweizer Sicht aus verschiedenen Gründen nicht vertretbar ist. In ihren Augen stellt die Teilnahme an der Operation NAVFOR einen Präzedenzfall für weitere neutralitätsproblematische Auslandeinsätze dar. Des Weiteren stellt sie sich die Frage, ob es sich nicht um einen polizeilichen Einsatz handelt und deshalb von einem militärischen Einsatz abzusehen ist. Schliesslich ist die Mehrheit der Meinung, dass die Probleme rund um die Piraterie auf diplomatischer Ebene und mit entwicklungspolitischen Instrumenten angegangen werden sollte.
Die Kommissionsminderheit vertrat hingegen den Standpunkt, dass die Schweiz Verantwortung auf sich nehmen muss und dieser erste internationale Militäreinsatz ein starkes solidarisches Zeichen an die internationale Gemeinschaft darstellt. Die Zunahme an so genannten failed states gerechtfertigt die vermehrte Beteiligung der Schweiz an Operationen der internationalen Gemeinschaft.
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