Die ständerätliche Fernmeldekommission genehmigt das Media-Abkommen einstimmig. Der Schweizer Film soll weiterhin vom EU-Förderprogramm profitieren können. Die Schweiz muss als politischen Preis das Herkunftslandsprinzip der EU übernehmen. Entgegen dem Antrag des Bundesrates will die Kommission aber deshalb nicht sämtliche Alkoholwerbeverbote aufheben, sondern diese im Gegenteil aus Gründen der Prävention und des Jugendschutzes wieder auf alle Veranstalter ausdehnen.
Gestern vormittag hat die Fernmeldekommission eine breit angelegte Anhörung zu den ersten Erfahrungen mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) durchgeführt. Das RTVG ist seit knapp zwei Jahren in Kraft. Die KVF hat deshalb alle Veranstalter (die SRG, private, lokale und sprachregionale Radio- und Fernsehveranstalter und deren Verbände) eingeladen, um erste Rückmeldungen zur Umsetzung in der Praxis des bei der Erarbeitung hart umstrittenen Gesetzes zu erhalten. Erwartungsgemäss haben namentlich die SRG und die privaten Fernsehveranstalter das Gesetz und die entsprechenden Verordnungsbestimmungen unterschiedlich bewertet und vor allem unterschiedliche Punkte kritisiert.
In einer ersten Standortbestimmung nach der Anhörung hielt die KVF fest, dass zwar ein gewisser Optimierungsbedarf auf den verschiedenen Regelungsstufen besteht, aber im Moment kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben ist. Die Kommission will allerdings die weitere Entwicklung genau mitverfolgen.
Bereits im September 2007 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Fortführung des Media-Abkommens mit der EU vorgelegt. Die Räte haben das Geschäft in der Wintersession 2007 an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, mit der EU eine Nachverhandlung zu führen, um auch die medienpolitischen Interessen der Schweiz besser zu berücksichtigen. Am 26 November 2008 hat der Bundesrat seine entsprechende Zusatzbotschaft vorgelegt Zusatzbotschaft zur Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2007-2013 und über einen Bundesbeschluss zur Finanzierung der Teilnahme; Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen). In technischen Gespräche mit der EU konnte eine für die Schweiz befriedigende Lösung gefunden, die es unserem Land erlaubt, in den Bereichen der politischen und religiösen Werbung sowie in der Alkoholwerbung strengere Regeln als im europäischen Herkunftsland des Senders zu erlassen, sofern diese im öffentlichen Interesse liegen. Eine entsprechende vertragliche Regelung wurde im Anhang des Media-Abkommens aufgenommen.
Der KVF lagen neben der Botschaft des Bundesrates zwei Mitberichte der Aussenpolitischen Kommission und der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vor. Beide Kommissionen beantragten, dem Media-Abkommen zuzustimmen, das Werbeverbot der SRG für Alkohol aber aufrecht zu erhalten. Das Media-Abkommen und der entsprechende Rahmenkredit für die Beitragszahlungen waren denn auch in der Kommission völlig unbestritten. Bundesrat Couchepin hat die Vorteile, welche der Schweiz und dem Schweizer Filmschaffen aus dem Media-Abkommen erwachsen, in aller Deutlichkeit dargelegt.
Kontrovers beurteilt wurde dagegen die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes. Die Kommission lehnte die Anträge der APK und der WBK mit 9 zu 3 Stimmen ab, da eine solche einseitige Lösung die möglichen Werbegelder ins Ausland lenken würde. Auch würde man damit keinen Präventionseffekt erzielen, da v.a. Jugendliche diese ausländischen Fernsehsender nutzen. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, es sei eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass entweder jegliche Werbung für Alkohol verboten oder erlaubt sei. Die bisherige Lösung im RTVG betrachtet die KVF damit als nicht mehr tauglich. Dies umso mehr, als dass der europäische Trend eindeutig in Richtung Verbot von Alkohol-Fernsehwerbung gehe.
Die Kommission wollte ein starkes Zeichen für die Prävention und den Jugendschutz setzen und stimmte einem Antrag mit 8 zu 5 Stimmen zu, welcher sämtlichen Veranstaltern, die sich eigens an das schweizerische Publikum richten, Fernsehwerbung für jegliche alkoholische Getränke verbietet.
Für die SRG und die sprachregionalen Sender ändert sich damit gegenüber dem geltenden Recht nichts. Den lokalen Veranstaltern wäre in Zukunft Alkoholwerbung wieder verboten. Grundsätzlich gilt das Verbot auch für die ausländischen Werbefenster. Zur Durchsetzung des Verbotes müsste die Schweiz allerdings das im Media-Abkommen vorgesehene Schlichtungsverfahren einleiten.
Eine Minderheit der Kommission beantragt wie der Bundesrat, sämtliche Verbote aufzuheben, da die präventive Wirkung gering sei und die Werbegelder zusätzlich ins Ausland abflössen.
Abgelehnt hat es die KVF zudem, weitere Revisionspunkte in die vorliegende RTVG-Änderung einzubauen, da solche weitere Änderungen sehr sorgfältig vorbereitet sein müssen, um auch wirklich in die fein ausbalancierte Systematik des RTVG zu passen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühlingssession im Ständerat und in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden.
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