Der Bundesrat setzte gestern die vom Parlament am 30. September 2011 verabschiedete Änderung des Bankengesetzes zur Regelung der „Too big to fail“-Problematik auf den 1. März 2012 in Kraft. Systemrelevante Banken haben damit künftig strengere Anforderungen bei den Eigenmitteln, der Liquidität und der Organisation zu erfüllen. Gleichzeitig hat der Bundesrat Verordnungsänderungen beschlossen, welche die in der Gesetzesänderung enthaltenen steuerlichen Massnahmen umsetzen.
Gemäss der „Too big to fail"-Vorlage müssen die systemrelevanten Banken (CS und UBS) bis 2018 höhere Eigenmittel aufbauen, strengere Liquiditätsvorschriften erfüllen und ihre Risiken besser verteilen. Sie müssen sich auch so organisieren, dass sie bei einer drohenden Insolvenz das Funktionieren der Volkswirtschaft nicht gefährden.
Teil der Gesetzesänderung sind auch Änderungen des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Sie dienen der Entwicklung eines funktionierenden Schweizer Kapitalmarkts und der Förderung der Contingent Convertible Bonds (CoCos) in der Schweiz, welche in der Notfallplanung der systemrelevanten Banken eine zentrale Rolle spielen. Beschlossen wurde ebenfalls die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital sowie die Befreiung von der Emissionsabgabe beim Wandel von CoCos in Eigenkapital.
Aufgrund dieser Gesetzesänderungen hat der Bundesrat gestern die Verordnung über die Stempelabgaben und die Verrechnungssteuerverordnung angepasst. Die weiteren zum Vollzug der „Too big to fail"-Gesetzgebung notwendigen Änderungen in der Bankenverordnung und in der Eigenmittelverordnung wird der Bundesrat noch in diesem Frühjahr dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten.
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