Die Identifikation der Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers ist eine unerlässliche Voraussetzung zur Gewährung der Amtshilfe. In der ersten Lockerung des Bankgeheimnisses wurde seitens Hans Rudolf Merz noch darauf gepocht, dass dafür dringend die Nennung von Namen und Adresse erforderlich ist. Künftig sollen aber auch andere Mittel zur Identifikation zugelassen werden. Damit beseitige die Schweiz ein absehbares Hindernis für einen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen und vermindert das Risiko für ein Scheitern im so genannten „Peer-Review-Prozess“. So genannte „Fishing-Expeditions“ (Beweisausforschungen) sind weiterhin unzulässig, argumentierte heute Eveline Widmer-Schlumpf .
Die Bestimmungen zur Amtshilfe in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sollen in diesem Sinne angepasst werden. Bisher ist die Schweiz bei DBA-Verhandlungen davon ausgegangen, dass die Ausgestaltung des bundesrätlichen Eckwertes über das Verbot von „Fishing-Expeditions", in einem Amtshilfegesuch den Namen und die Adresse sowohl des Steuerpflichtigen als auch des Informationsinhabers (z.B. Bank) zu verlangen, OECD-konform ist.. Diese Einschätzung hat sich nicht bestätigt, wie erste Signale aus dem „Peer-Review-Prozess" zeigen.
Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) überprüft mittels so genannter „Peer Reviews" die Einhaltung des Amtshilfe-Standards in den ihm angeschlossenen Staaten. Ende Oktober 2010 hat die erste Phase des Peer Reviews der Schweiz angefangen. In diesem Rahmen wurde festgestellt, dass die bis anhin als angemessen betrachteten schweizerischen Anforderungen für die Amtshilfe zu restriktiv sind und ein mögliches Hindernis für einen effektiven Informationsaustausch darstellen.
Um die erste Phase des Peer Review bestehen zu können, sollen deshalb die Anforderungen zur Identifikation der Steuerpflichtigen und Informationsinhaber entsprechend angepasst werden. Mit der Anpassung kann der weltweit geltenden Standard erfüllt werden, ohne über diesen hinauszugehen. Auch die Konkurrenten des Schweizer Finanzplatzes müssen die gleichen Minimalbedingungen einhalten. Damit entsteht ein so genanntes „Level-Playing-Field", was bedeutet, dass für alle Staaten und Territorien die gleichen Bedingungen gelten.
Die Identifikation von Steuerpflichtigen und Informationsinhabern in Amtshilfegesuchen wird im Regelfall weiterhin durch Name und Adresse erfolgen. Mit der Anpassung soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass Amtshilfeverfahren nicht an einer zu formalistischen Auslegung der DBA-Bestimmungen scheitern sollen und deshalb auch andere Identifikationsmittel zugelassen werden. Denkbar ist die Identifikation über ein Bankkonto, wobei in diesen Fällen darauf zu achten ist, dass keine „Fishing-Expedition" vorliegt.
Mit der Anpassung der Anforderungen zur Amtshilfe bleiben die Eckwerte grundsätzlich unangetastet, die der Bundesrat zur Umsetzung der am 13. März 2009 beschlossenen neuen schweizerischen Amtshilfepolitik definiert hat. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass namentlich in den parlamentarischen Debatten der Wille zum Ausdruck kam, Amtshilfe nur zuzulassen, wenn die Gesuche den Namen und die Adresse der betroffenen Person und des Informationsinhabers enthalten. Deshalb ist die beschlossene Anpassung auch dem Parlament zu unterbreiten. Eine erste Gelegenheit dazu bietet sich bei den im Nationalrat hängigen zehn Doppebesteuerungsabkommen.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Im April 2024 wurden in der Schweiz 2’283 Asylgesuche registriert, 100 weniger als im Vormonat (-4,2 %). Gegenüber April 2023 ist die Zahl der Asylgesuche um 632 (+38,3%) gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan...
In der Schweiz wurden in den letzten Jahren mehr Wohnungen auf bereits überbauten als auf freien Bauparzellen erstellt. Und in den Städten war die Wohnbautätigkeit schwächer als ausserhalb. Zu diesen Schlüssen kommen eine...
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 den Genehmigungsbeschluss zum Gas-Solidaritätsabkommen der Schweiz mit Deutschland und Italien in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 17. Juni 2024. Anschliessend kommen das...
Vom 20. bis 24. Mai 2024 findet in Wien die von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) organisierte Internationale Konferenz zur Nuklearen Sicherung (ICONS 2024) statt. Leiter der Schweizer Delegation ist Benoît Revaz,...
Für Menschen in prekären Situationen ist das Recht auf Mitwirkung und Selbstbestimmung nicht immer gewährleistet. Dies folgt aus dem Nationalen Forschungsprogramm "Fürsorge und Zwang" (NFP 76) des Schweizerischen Nationalfonds.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) eröffnet. Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Voraussetzungen für...
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) eröffnet. Diese Änderung sieht die Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat vor, sodass er im Falle...
Die Schweiz hat laut Bundesrat ein Interesse daran, Beiträge zu Frieden und Stabilität in Krisenregionen zu leisten. Er hat daher an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 beschlossen, die Modalitäten für künftige Beteiligungen auch an...
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Dank dieser Gesetzesgrundlage wird die Schweiz ein nationales PNR-System (Passenger Name...
Mit einem Anteil von 16 Prozent am Schweizer Bruttoinlandprodukt und rund 592'000 Vollzeitstellen ist die Immobilienwirtschaft ein wichtiger Teil der Schweizer Volkswirtschaft. Der aktualisierte Bericht «Die volkswirtschaftliche...