Die am 14. Februar 2012 von der SVP eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 137332 eingereichten Unterschriften 135’557 gültig sind.
„Immer mehr Menschen strömen in unser Land, mit gravierenden Folgen für Volkswirtschaft und Gesellschaft. Hauptgründe für diese Entwicklung sind insbesondere die Einwanderung aus der EU, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen“, argumentiert die Volkspartei. Die Volksinitiative bezweckt, dass der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens begrenzt wird.
In der Bundesverfassung soll auch der Grundsatz festgeschrieben werden, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient. Weiter hält die Initiative massgebende Kriterien zur Vergabe von Bewilligungen fest: Ein Stellenangebot eines Arbeitgebers aus der Schweiz muss vorliegen. Es sollen nur Leute einwandern und in der Schweiz bleiben dürfen, die sich auch wirklich integrieren wollen. Zudem sei eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als Bedingung festzulegen.
Initiativtext im vollen Wortlaut Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 121 Sachüberschrift (neu) Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 9 (neu) 9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)
Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.
Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Vom 20. Mai bis am 7. Juni 2024 trainieren Angehörige der Schweizer Armee mit drei Helikoptern des Typs Cougar in Beja (Portugal). Die multinationale und interdisziplinäre Übung «HOTBLADE 2024» dient dazu, die taktischen...
Am 17. Mai 2024 hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 133. Tagung das Übereinkommen über künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet. Am Ministertreffen nahm auch der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für...
Im April 2024 wurden in der Schweiz 2’283 Asylgesuche registriert, 100 weniger als im Vormonat (-4,2 %). Gegenüber April 2023 ist die Zahl der Asylgesuche um 632 (+38,3%) gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan...
In der Schweiz wurden in den letzten Jahren mehr Wohnungen auf bereits überbauten als auf freien Bauparzellen erstellt. Und in den Städten war die Wohnbautätigkeit schwächer als ausserhalb. Zu diesen Schlüssen kommen eine...
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 den Genehmigungsbeschluss zum Gas-Solidaritätsabkommen der Schweiz mit Deutschland und Italien in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 17. Juni 2024. Anschliessend kommen das...
Vom 20. bis 24. Mai 2024 findet in Wien die von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) organisierte Internationale Konferenz zur Nuklearen Sicherung (ICONS 2024) statt. Leiter der Schweizer Delegation ist Benoît Revaz,...
Für Menschen in prekären Situationen ist das Recht auf Mitwirkung und Selbstbestimmung nicht immer gewährleistet. Dies folgt aus dem Nationalen Forschungsprogramm "Fürsorge und Zwang" (NFP 76) des Schweizerischen Nationalfonds.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) eröffnet. Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Voraussetzungen für...
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) eröffnet. Diese Änderung sieht die Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat vor, sodass er im Falle...
Die Schweiz hat laut Bundesrat ein Interesse daran, Beiträge zu Frieden und Stabilität in Krisenregionen zu leisten. Er hat daher an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 beschlossen, die Modalitäten für künftige Beteiligungen auch an...