Neues Warnsystem bei Naturgefahren
Von: mm/f24.ch
Naturkatastrophen können enorme Personen- und Sachschäden verursachen. Durch rechtzeitige Warnung der Bevölkerung können Schäden verhindert oder zumindest reduziert werden. Zu diesem Zweck arbeiten Bund und Medien nun enger zusammen: Warnungen des Bundes vor grossen Naturgefahren werden rasch und gezielt über Radio und Fernsehen verbreitet.
In den letzten Jahren ist die Schweiz mehrmals von heftigen Unwettern und von Hochwassern betroffen gewesen, die mehrere Todesopfer gefordert und hohe Sachschäden verursacht haben. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Verbesserungen im gesamten Risikomanagement geprüft und erarbeitet. Mit den verbreitungspflichtigen Warnungen des Bundes vor Naturgefahren hat der Bundesrat im Rahmen der Anfang 2011 in Kraft getretenen revidierten Alarmierungsverordnung ein wichtiges neues Instrument geschaffen.
Damit können Warnungen der Naturgefahren-Fachstellen des Bundes (Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU, WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF sowie Schweizerischer Erdbebendienst an der ETH Zürich SED) koordiniert über die öffentlichen wie die privaten konzessionierten kommerziellen Radio- und Fernsehsender ausgestrahlt werden, wenn eine drohende Naturgefahr als „gross" oder „sehr gross" eingeschätzt wird.
Die Gefahrenhinweise werden eindeutig als Warnungen des Bundes erkennbar gemacht und über alle Kanäle in einheitlicher Form, mit gleichem Text, gleicher Karte und gleichen akustischen und optischen Erkennungsmerkmalen verbreitet. Ab 2012 werden die Warnungen durch die Nationale Alarmzentrale NAZ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS koordiniert von den Fachstellen zu den Medien übermittelt. Bis Ende 2011 erfolgt der Betrieb mit einem Übergangssystem von MeteoSchweiz.
Die beteiligten Partner haben die Einzelheiten zur Umsetzung in den zurückliegenden Monaten gemeinsam erarbeitet und umgesetzt. Mit einem einfachen und klar geregelten Verbreitungsprozess ist die rasche und koordinierte Ausstrahlung von Warnungen sichergestellt. Zudem wurden einheitliche akustische und optische Erkennungsmerkmale festgelegt und allen beteiligten Partnern zur Verfügung gestellt.
Sowohl die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR wie Vertreterinnen und Vertreter der Privatradios und Privatfernsehen waren an der Entwicklung dieses Systems beteiligt. Der laufende Betrieb und die Weiterentwicklung werden mit den Medienpartnern abgestimmt. Diese leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen im Fall von Katastrophen.
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