Alain Berset plädiert für die Managed Care-Vorlage
Von: mm/f24.ch
Die integrierte Versorgung fördern und damit Qualität und Patientensicherheit verbessern sowie das Kostenwachstum bremsen. Dies ist das hochgesteckte Ziel der so genannten Managed Care-Vorlage, über die am 17. Juni 2012 abgestimmt wird. Bundesrat Alain Berset eröffnete den Abstimmungskampf mit der Ja-Empfehlung von Parlament und Bundesrat und muss damit seinen erst Abstimmungskampf als Bundesrat gegen seine Partei führen.
Die integrierte Versorgung ist gemäss den Befürwortern der Vorlage seit Jahren vielerorts ein Erfolgsmodell. Sie unterstütze die Bestrebungen, die qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch künftig zu tragbaren Kosten sicherzustellen. Dafür wollen Parlament und Bundesrat für eine bessere Vernetzung und Zusammenarbeit in der gesamten Behandlung und Betreuung eines Patienten oder einer Patientin sorgen und damit insbesondere die medizinische Grundversorgung nachhaltig stärken.
Integrierte Versorgung heisst gemäss der Vorlage, dass sich Ärzte und Ärztinnen, Hebammen sowie weitere Gesundheitsfachleute oder Spitäler zu Versorgungsnetzen zusammenschliessen können und ihre Patientinnen und Patienten über die gesamte Behandlung hinweg begleiten. Deshalb schliessen sie mit einer oder mehreren Krankenversicherern Vereinbarungen ab, in denen sie unter anderem die Kriterien und die Art der Qualitätssicherung, den Datenaustausch und die Abgeltung der Leistungen festlegen. Diese Modelle sollen sich nach dem Willen von Bundesrat und Parlament in der ganzen Schweiz verbreiten.
So soll zum Wohle der Patienten nicht nur die Zusammenarbeit verbessert sondern auch Doppelspurigkeiten, Missverständnisse und Fehler besser vermieden werden. Die Versicherten, so Berset profitieren von einer qualitativ hochstehenden, koordinierten Behandlung und tieferen Kosten da eine kohärente Behandlung „aus einer Hand" weniger koste.
Zudem würden, so Berset die Versicherten von einer tieferen Kostenbeteiligung und voraussichtlich tieferen Prämien profitieren. Deshalb seien Bundesrat und Parlament davon überzeugt, dass die integrierte Versorgung das Modell der Zukunft ist und für alle Beteiligten ein Gewinn - für die Versicherten, ebenso wie für das Versicherungssystem und die Ärzteschaft, die so leichter engagiert und qualitätsorientiert zusammenarbeiten und zeitgemässe Arbeitsmodelle verwirklichen könnten, um beispielsweise Arbeit und Familie besser zu vereinbaren, lautet die Diagnose Bersets im Fall Managed-Car.
Dieser Überzeugung ist auch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK). Insbesondere der weiter verfeinerte Risikoausgleich werde dazu führen, dass es für die Krankenkassen attraktiver werde, neue Versicherungsmodelle für Chronischkranke zu entwickeln und anzubieten.
So könne eine optimale Behandlung Chronischkranker, deren Zahl auch wegen der steigenden Lebenserwartung zunimmt, gefördert und auch künftig sichergestellt werden. Zudem geht die GDK davon aus, dass die Managed Care-Vorlage zu einer qualitativ guten und bedarfsgerechten medizinischen Grundversorgung zu tragbaren Kosten beiträgt, nicht zuletzt weil sie den Beruf des Hausarztes und seine Stellung im Gesundheitswesen stärkt. Deshalb empfiehlt die GDK die Vorlage denn auch zur Annahme.
Die Managed Care-Vorlage sieht eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern vor. Neu soll auch das Krankheitsrisiko der Versicherten mit einbezogen werden. Dies soll für die Krankenversicherer Anreiz sein, beispielsweise für die Behandlung Chronischkranker vermehrt Verträge mit integrierten Versorgungsnetzen abzuschliessen und für die Versicherten innovative Lösungen zu entwickeln, statt nach so genannten guten Risiken zu jagen. Heute werden beim Risikoausgleich neben Alter und Geschlecht lediglich Spital- oder Pflegeheimaufenthalte von mindestens drei Tagen im Vorjahr mitberücksichtigt.
Das Parlament hiess die Reform des Krankenversicherungsgesetzes KVG, die Managed Care-Vorlage in der Herbstsession 2011 gut. Dagegen wurde jedoch vorab aus Ärztekreisen das Referendum ergriffen.
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