SR-Kommisiion fordert mehr Mittel für die Exportförderung
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beantragt mehr Mittel für die Exportförderung und für Schweiz Tourismus. Im Weitern beauftragt sie den Bundesrat in einer Motion, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien im Hinblick auf eine vorteilhaftere Lösung für den Kanton Tessin neu zu verhandeln.
Ende 2011 läuft die Finanzierung verschiedener Instrumente der Standortförderung aus. Betroffen sind die Exportförderung sowie die Promotion des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Ausland (Standortpromotion), die touristische Landeswerbung (Schweiz Tourismus) und das E-Government.
Des Weiteren werden den eidgenössischen Räten eine neue Gesetzesgrundlage und ein Finanzierungsbeschluss über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) unterbreitet.
Ferner sollen das Bundesgesetz über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV), das Bundesgesetz zum gewerblichen Bürgschaftswesen und der Finanzierungsbeschluss betreffend die Neue Regionalpolitik (NRP) angepasst werden.
In der Sommersession stimmte der Nationalrat den vom Bundesrat unterbreiteten Bundesbeschlüssen mit Ausnahme desjenigen über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus zu, die er um 20 Millionen Franken aufgestockt haben wollte.
Die Kommission stimmte den Beschlussentwürfen des Bundesrates mit Ausnahme desjenigen über die Finanzierung der Exportförderung und desjenigen über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus zu, nämlich:
- dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2012–2015 (20,4 Mio. Fr.)
- dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2012–2015 (20 Mio. Fr.)
- dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen für die Jahre 2012–2015 (13,1 Mio. Fr.)
Bei der Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2012-2015 beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, die Tätigkeit der Osec mit 84 Millionen anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Nationalrat gutgeheissenen 75 Millionen Franken zu unterstützen.
Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Osec sich nicht mit dem Status quo zufrieden geben kann, sondern in der Lage sein muss, ihr Aktionsfeld zu erweitern, da sie mit der Unterstützung der KMU in den Ländern, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder demnächst abschliessen wird, und angesichts der Schwierigkeiten, denen die Schweizer Unternehmen aufgrund des starken Frankens gegenüberstehen, doppelt gefordert ist.
Bei der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die Jahre 2012–2015 beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, anstelle der vom Bundesrat vorgesehenen 187,3 Millionen und der vom Nationalrat bewilligten 207,3 Millionen Franken 222 Millionen Franken zu genehmigen (davon 12 Millionen Franken zur Abfederung der Frankenstärke im Jahr 2012).
Während der Bundesrat die durch die Weiterführung von Innotour entstandenen Kosten bei Schweiz Tourismus einsparen will, möchte die Kommission nicht nur wie der Nationalrat die gleichen Mittel sprechen wie in der Vorperiode, vielmehr erachtet sie es gar für notwendig, die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus zu erhöhen.
In den Augen der Kommission sollte Schweiz Tourismus nämlich seine Präsenz auf den aufstrebenden asiatischen Märkten (namentlich China und Indien) verstärken können. Allein die Tatsache, dass die durchschnittliche Anzahl Logiernächte pro Aufenthalt rückläufig ist, zeige, dass der Status Quo bei den Finanzmitteln keine Option sei. Die Minderheit beantragt in erster Linie aus budgetdisziplinarischen Gründen, dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen.
Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung und Rückvergütung an das Tessin der Quellensteuerausgleichszahlungen
Nach Anhörung einer Delegation des Kantons Tessin (d.h. der Staatsratspräsidentin Laura Sadis und den Mitgliedern des Grossen Rates Saverio Lurati und Christian Vita) hat die Kommission die Tessiner Standesinitiative vorgeprüft, welche verlangt, dass der Bund die Einseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung aufhebt und den Anteil aus den Quellensteuereinnahmen, den die Schweiz als Ausgleich an Italien rückzuvergüten hat, von derzeit 38,8 Prozent auf den mit Österreich vereinbarten Satz von 12,5 Prozent senkt.
Das Initiativanliegen lässt sich nur mit einer Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens erfüllen, das derzeit von den italienischen Behörden noch blockiert wird. Die Kommission bringt volles Verständnis auf für den Kanton Tessin, der sich derzeit aufgrund der schwierigen Beziehungen mit Italien, die seit einigen Jahren den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Tessin beeinträchtigen, in einer besonderen Lage befindet. Die Kommission zog es einstimmig vor, anstelle der Standesinitiative eine Kommissionsmotion mit folgendem Wortlaut einzureichen:
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien Folgendes zu berücksichtigen:
- Die Gegenseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung ist zu gewährleisten;
- der neuen Definition des Grenzgängerstatus gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen ist Rechnung zu tragen;
- die jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den vom Abkommen direkt betroffenen Grenzregionen sind zu evaluieren und die Art der Ausgleichszahlungen ist unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse neu zu definieren;
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