Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden von Schengen-Staaten gutgeheissen und dem Parlament zur Genehmigung überwiesen. Mit dem Schengen-Informationsaustausch-Gesetz wird diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands ins nationale Recht umgesetzt.
Mit der Genehmigung des bilateralen Assoziierungsabkommens von Schengen (Volksabstimmung vom 5. Juni 2005) hat die Schweiz unter anderem auch Bestimmungen über den erleichterten Austausch polizeilicher Informationen übernommen.
Mangels hinreichender Konkretisierung in der Praxis haben diese Bestimmungen nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Angesichts dieser Lücken und der Bedrohung durch den Terrorismus verbesserte die EU diese Bestimmungen und verabschiedete einen entsprechenden Rahmenbeschluss über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.
Die Schweiz muss nun darüber entscheiden, ob sie diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands übernehmen und umzusetzen will. Die Nicht-Übernahme kann zur Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens führen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf setzt die Schweiz den Rahmenbeschluss ins nationale Recht um. Dabei stützt sich der Austausch auf die gültigen gesetzlichen Regeln der Datenbearbeitung und des Informationsaustauschs in der Schweiz. Es werden insbesondere keine neuen Zugriffs- und Weitergaberechte zugestanden. Das heisst, die Rechtshilfepflichten werden nicht erweitert, das Bankgeheimnis bleibt unberührt. Die Polizei darf nicht auf Informationsersuchen eingehen, wenn der Informationsaustausch eines richterlichen Zwangsbeschlusses bedarf oder die Information durch nationales Recht geschützt ist. Präzisiert werden hingegen die bei der Umsetzung zu berücksichtigenden Form- und Verfahrensvorschriften (beispielsweise durch zeitliche Vorgaben und die Bestimmung von Anlaufstellen). Auch die spontane Informationsvermittlung (Informationstausch ohne Ersuchen) wird verbessert. Beabsichtigt wird die Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten.
Der Gesetzesentwurf wurde den interessierten Kreisen zwischen Mai und August 2008 zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Entwurf wurde allgemein gut aufgenommen; einzig die SVP hat diesen vollumfänglich abgelehnt.
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