Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung die dreimonatige Vernehmlassung zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds eröffnet. Ziel der Vorlage ist es, den Sold der Angehörigen von Milizfeuerwehren von den Steuern zu befreien.
Der Sold für den Feuerwehrdienst wird heute voll besteuert. Hingegen sind der Militärsold, der Sold für Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst steuerfrei. Der Feuerwehrsold soll bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Einkommenssteuern diesen Einkünften gleichgestellt werden. Damit wird eine Motion von Alt-Nationalrat Boris Banga aus dem Jahr 2004 erfüllt, mit der die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes entsprechend dem Sold für Militär- und Schutzdienst sowie dem Taschengeld für Zivildienst verlangt wird.
Da das Feuerwehrwesen in der Schweiz kantonal geregelt ist und die Zuständigkeit an die Gemeinden delegiert wird, ist die Vielfalt der geltenden Regelungen gross. Aufgrund dieser schweizweit sehr unterschiedlichen Praxis gibt es keine einheitliche Definition für den Feuerwehrsold. Der Bundesrat orientiert sich deshalb bei seinem Vorschlag zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds an den Kerntätigkeiten der Milizfeuerwehr. Steuerfrei sein soll der Sold, der für die Rettung von Mensch und Tier, zur Brandbekämpfung, zur allgemeinen Schadenwehr sowie zur Elementarschadenbewältigung entrichtet wird. Hingegen müssen Funktionsentschädigungen, Kaderpauschalen, Soldzulagen für Beförderungsdienste sowie Entschädigungen für Pikettdienst, Kursbesuche, Inspektionen und administrative Arbeiten weiterhin als Einkommen versteuert werden. Das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute bleibt steuerbar.
Über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage können nur annäherungsweise Aussagen gemacht werden. Es fehlen die Angaben zu den Feuerwehrdienst leistenden Steuerpflichtigen, die von dieser Steuerbefreiung profitieren könnten (Angaben zu deren Gesamteinkommensverhältnisse, zur Progression, zum Tarif etc.). Zudem fehlen schweizweit auch vollständige Angaben der Gemeinden über deren Zahlungen an die Feuerwehrleute. Aufgrund von Modellrechnungen werden bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich erwartet.
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