In Brüssel hat am Donnerstag die 54. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz - Europäische Union stattgefunden. Das Treffen ermöglichte einen breiten, offenen und konstruktiven Meinungsaustausch zu verschiedenen Fragen der Handelsbeziehungen Schweiz - EU. Die schweizerische und die EU-Delegation bestätigten das gute Funktionieren des Abkommens. Von Januar bis September 2008 hat der Warenhandel zwischen der Schweiz und der EU gegenüber der Vorjahresperiode um rund 6.6 % zugenommen
Das Freihandelsabkommen Schweiz-EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industriepro-dukten und - geregelt im Protokoll Nr. 2 zum Abkommen - mit landwirtschaftlichen Verarbei-tungsprodukten. Beide Delegationen betonten die Wichtigkeit dieses Abkommens als Basis für die wirtschaftlichen Beziehungen. Der Warenhandel Schweiz-EU erreichte 2007 ein Vo-lumen von 275 Milliarden CHF. Der Gemischte Ausschuss überwacht das gute Funktionieren dieses Abkommens.
Angesprochen wurde die neue EU-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (REACH). Die schweizerische Delegation betonte ihre Unterstützung im Bestreben, den Schutz von Mensch und Umwelt im Umgang mit Chemikalien zu verbessern. Gleichzeitig drückte sie ihre Besorgnis über dadurch neu entstandene Handelshemmnisse aus. Insbesondere die nochmalige Vorregistrierung von in die EU reimportierten Stoffen stellt ein Hindernis für den bilateralen Handel Schweiz-EU dar. Reimportierte Stoffe werden aus der EU in die Schweiz importiert, hier verarbeitet und wieder in die EU exportiert. Die EU-Delegation zeigte sich offenen gegenüber den Schweizer Bedenken und sprach sich diesbezüglich für eine pragmatische Handhabung der geltenden Regeln aus.
Die Schweiz informierte auch über die laufende Gesetzesänderung zur Verstärkung des Schutzes der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes - bekannt als ,Swissness"-Vorlage. Sollte zu gegebenem Zeitpunkt eine Revision der "Swiss Made"-Verordnung für Uhren erforderlich werden, so würde der Bundesrat die Europäische Kom-mission rechtzeitig konsultieren.
Des Weiteren kam auch der laufende Dialog zur Steuerkontroverse über bestimmte kantona-le Steuerregelungen zur Sprache. Die Schweiz bestätigte ihr Position und bekräftigte, dass diese Kontroverse nicht in den Geltungsbereich des Freihandelsabkommens falle.
Von Seiten der EU-Delegation wurde die Besorgnis über die Verlagerung von Unternehmen aus der EU in die Schweiz geäussert, insbesondere in den Jura-Bogen. Dies geschehe auf-grund gewisser Anreize, welche durch die Neue Regionalpolitik der Schweiz geschaffen würden. Die Schweizer Delegation wies die Bedenken zurück und forderte die EU auf, ihr diesbezüglich die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen.
Die Schweizer Delegation wurde von Botschafter Jacques de Watteville geleitet, Chef der Mission der Schweiz bei der EU, die EU-Delegation von Alan Seatter, Direktor in der Gene-raldirektion für Aussenbeziehungen. Es waren zudem verschiedene EU-Mitgliedstaaten ver-treten.
Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen findet im Herbst 2009 in Brüssel statt.
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